Sexualstraftäter: Es bleibt bei unbedingter Strafe
Das Kantonsgericht reduzierte die Strafe für den Haupttäter im «Fall Schmitten» nur um 2 Monate. Er erhielt 40 Monate Gefängnis unbedingt.

Der Beschuldigte machte am Montag nach der Urteilseröffnung einen niedergeschlagenen Eindruck. Das Kantonsgericht hatte das Urteil der ersten Instanz nur in einem Punkt korrigiert. Es sprach den Haupttäter im «Fall Schmitten», einen knapp 25-jährigen Schweizer mit türkischen Wurzeln, vom Vorwurf der Vergewaltigung mangels Beweisen frei. Die anderen Anklagepunkte — sexuelle Nötigung, versuchte Vergewaltigung, mehrfache sexuelle Handlungen mit zwei Kindern und Förderung der Prostitution — wurden aber bestätigt und wiegen schwer. Das Kantonsgericht verurteilte ihn deshalb zu einer unbedingten Freiheitsstrafe von 40 Monaten. 2 Monate weniger als die dreieinhalb Jahre der ersten Instanz.