Grosser Rat sagt Ja zu mehr Velowegen
Wird eine Kantonsstrasse gebaut, in Stand gestellt oder korrigiert, so ist der Bau von Radwegen oder -streifen obligatorisch. Ausnahmen sind vorgesehen, aber dann müssen Alternativlösungen studiert werden.
In diesem Sinne hat der Grosse Rat ohne Gegenstimme das Strassengesetz revidiert. Die Revision wurde nötig, nachdem der Grosse Rat im Dezember 2007 eine Motion überwiesen hatte, die den obligatorischen Bau von Radstreifen oder -wegen beim Bau, bei einer Instandstellung oder Korrektur der Kantonsstrasse verlangte.
Das revidierte Gesetz sieht Ausnahmen vor, und zwar auf jenen Strassenabschnitten, auf denen der Bau von Radwegen und -streifen auf Grund der örtlichen Gegebenheiten technisch zu schwierig oder zu teuer wäre.
Dabei wurde ein CVP-Antrag angenommen, der verlangte, dass auf schwierigen Abschnitten zumindest Alternativlösungen ins Auge gefasst werden.
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