Das Beweisstück verschluckt
Ein Freiburger muss einen Zahnschaden selber bezahlen. Dieser war beim Biss in ein Stück Roggenbrot entstanden. Das ist kein Unfall, urteilt das Kantonsgericht.

Es ist ein Klassiker, den das Kantonsgericht Freiburg zu beurteilen hatte: Ist ein Zahnschaden als Unfall zu taxieren? Diesmal hatte ein Mann Mitte Juli 2013 beim Frühstück Walliser Roggenbrot gegessen. Dabei war ihm ein Stück eines Zahns abgebrochen. Die Versicherung des Mannes lehnte in der Folge ab, die Zahnbehandlung zu übernehmen. Es handle sich mit überwiegender Wahrscheinlichkeit nicht um einen Unfall, begründete sie.