Frau schmuggelte 1,7 Kilo Kokaingemisch im Magen
Eine Frau hat 121 Päckchen Kokain geschluckt und in die Schweiz geschmuggelt. Gestern wurde sie in Bern verurteilt.
Weil sie mit 2600 Euro verschuldet war bei einer spanischen Bank und bei Bekannten, setzte die 26-jährige Nigerianerin ihr Leben aufs Spiel. Mindestens zwei Mal schluckte sie kleine Kokain-Päckchen – sogenannte Fingerlinge. Den Magen voller Drogen, flog die Schmugglerin im März 2009 von Amsterdam in die Schweiz. Für diesen Kurierdienst stellte ihr eine unbekannte Drogenorganisation 2000 Euro in Aussicht. An der Grenze in Basel wurde die «Bodypackerin» von Zöllnern erwischt. Die Ermittlungen brachten zu Tage, dass bereits im Jahr 2008 in einer Wohnung im Berner Nordquartier Drogenpäckchen konfisziert worden waren, die ihre DNA-Spuren aufwiesen. Bei dieser Art des Drogenschmuggels kommt es immer wieder zu Todesfällen, wenn sich die Päckchen im Magen auflösen. Das war sich die Nigerianerin offenbar bewusst. «Als die Bank meinem Arbeitgeber den Schuldbrief zeigte, war ich derart verzweifelt und fühlte mich alleine, dass ich mich zu dieser gefährlichen Tat entschloss», sagte die Nigerianerin gestern vor dem Kreisgericht VIII Bern-Laupen. Sie wohnte damals in Spanien bei einer Freundin und arbeitete in einer Wäscherei. «Ich dachte, mit dem Geld liessen sich meine Probleme lösen.» «Mehr als die Hälfte Mehl» Insgesamt schluckte die Frau 1,7 Kilogramm Kokaingemisch. Doch dieser Stoff war stark gestreckt. «Mehr als die Hälfte von dem, was meine Mandantin im Magen schmuggelte, war Mehl oder ein anderes Streckungsmittel», sagte der Pflichtverteidiger. «Das zeigt deutlich, welch geringe Wertschätzung die Hintermänner für ihre Kuriere übrig haben.» Diese Leute, die mit dem Drogenhandel reich würden, hätten harte Strafen verdient. Seine Mandantin dagegen habe wegen einer Notlage ihr Leben für wenig Geld riskiert. Die 9 Monate, die sie seit ihrer Verhaftung im Frauengefängnis in Hindelbank verbracht habe, seien Strafe genug. Freiheit trotz Strafe Das Kreisgericht VIII Bern-Laupen folgte dem Antrag des Pflichtverteidigers aufs Wort. «Dass die Angeklagte ihre Hintermänner nicht verrät, darf ihr nicht zum Nachteil werden», sagte der Gerichtspräsident. Zwar verurteilte er die Nigerianerin zu einer Freiheitsstrafe von 24 Monaten, doch 16 Monate davon sprach er auf Bewährung aus. Die 9 Monate, welche die Frau tatsächlich im Gefängnis verbringen muss, endeten mit dem gestrigen Tag. Anstatt zurück in die Zelle im Gefängnis in Hindelbank kam die Nigerianerin nach dem Prozess in die Obhut der Ausländerbehörden. Diese werden die Frau demnächst des Landes verweisen. Tobias Habegger >
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