Gelogen, gelogen und gelogen
Der frühere Chef eines Dancings in Bützberg stach «aus absolut nichtigem Anlass» einen Gast nieder. Das Regionalgericht Emmental-Oberaargau verurteilte ihn dafür zu einer Freiheitsstrafe von 30 Monaten.
Angeklagte brauchen vor Gericht nichts zu sagen. Der Gesetzgeber erlaubt es ihnen ausdrücklich, zu schweigen. Doch der ehemalige Chef eines Bützberger Dancings, der sich vor dem Regionalgericht Emmental-Oberaargau zu verantworten hatte, dachte nicht daran, von diesem Recht Gebrauch zu machen – und fabulierte sich während der Einvernahme durch Gerichtspräsident Samuel Schmid wenn nicht gleich um Kopf und Kragen, so doch für eine ganze Weile hinter Gitter.
Für das Gericht sei es «ohne den geringsten Zweifel» erwiesen, dass der Clubbetreiber einen seiner Gäste am frühen Morgen des 23. Mai 2014 «aus einem absolut nichtigen Anlass» mit einem Klappmesser verletzt hatte, sagte Schmid. Er habe die damalige Freundin des späteren Opfers zweimal gegen deren Willen geküsst und seinem Gast grundlos ein Getränk weggenommen. Daraufhin sei der Besucher von einem Türsteher nach draussen spediert worden. Dort ging der Dancingbetreiber auf den Mann los. Was der Beschuldigte nach seiner Verhaftung bei der Polizei und am Dienstag vor Gericht zu Protokoll gegeben habe, sei durchs Band weg «gelogen, gelogen, gelogen und gelogen», stellte Schmid fest.