Unbedingte Strafe gefordert
Die Staatsanwaltschaft fordert im Prozess gegen den ehemaligen Gemeindeschreiber von Wynau eine teilbedingte dreijährige Freiheitsstrafe, wovon zwei Jahre unbedingt.

In diesem Punkt waren sich Kläger und Verteidigung auch am zweiten Prozesstag gegen den ehemaligen Gemeindeschreiber von Wynau einig: Fachlich war er immer unbestritten. Seine hohe Kompetenz und hilfsbereite Art seien auch ausschlaggebend gewesen dafür, dass er uneingeschränktes Vertrauen genossen habe, sagte Staatsanwältin Nathalie Nussbaum. Dieses Vertrauen und die damit verbundene Abhängigkeit der Wynauer von ihrem Gemeindeschreiber habe er aber auf verwerfliche Weise ausgenutzt. Die Staatsanwältin fordert angesichts der hohen Deliktsumme von 1,3 Millionen Franken und der Vielzahl begangener Straftaten über einen langen Zeitraum hinweg eine Strafmass von zwei Jahren unbedingter und einem Jahr bedingter Freiheitsstrafe mit einer Probezeit von drei Jahren.