Sie wollte keinen Sex - Ehemann kassiert 14 Monate bedingt
14 Monate bedingt kassierte ein Schweizer vom Kreisgericht Burgdorf-Fraubrunnen für die Vergewaltigung seiner Ehefrau.

Die Frau habe zu ihrem Mann zwar gesagt, «dann mach halt». Es sei jedoch «in keinster Weise vorstellbar», dass sie ihm damit habe signaliseren wollen, sie sei mit dem von ihm vorgeschlagenen «Versöhnungssex» einverstanden– ganz im Gegenteil: «Eine solche Bemerkung würde mich persönlich nicht veranlassen, etwas in dieser Richtung zu unternehmen», sagte gestern Peter Urech, der Präsident des Kreisgerichts Burgdorf-Fraubrunnen, zu dem vor ihm sitzenden Angeklagten.
Minuten zuvor hatte er den Unternehmer aus dem Emmental wegen Vergewaltigung zu einer bedingt ausgesprochenen Freitheitsstrafe von 14 Monaten verurteilt. Darüber hinaus muss der Mann seiner Noch-Gattin 5200 Franken Schadenersatz plus 8000 Franken Genugtuung zahlen und ihre Anwaltskosten von 6000 Franken übernehmen.
«In grosser Not»
Das Gericht hielt dem Mann zugute, sich an jenem Abend «in grosser seelischer Not» befunden zu haben: Sechs Wochen zuvor hatte ihm seine Frau eröffnet, dass sie ihn verlassen werde. Hoffnungen darauf, dass sie es mit ihm noch einmal probieren würde, habe sie ihm nie gemacht.
Doch als er erkannte, dass all seine Versuche, seine Gattin zum Bleiben zu bewegen, nichts fruchten würden, habe er ein letztes Mal versucht, das Blatt zu wenden, indem er mit seiner Frau schlief. Sex nach Auseinandersetzungen sei in ihrer Ehe nichts Aussergewöhnliches gewesen, hatte der Angeklagte gesagt. Freude habe der Beischlaf wegen der Schmerzen, die sie jeweils verspürte, nie bereitet: «Wir machten es und fertig.»
Keine Spur von Versöhnung
Im Wort «Versöhnungssex» sei nicht nur «Sex», sondern vor allem «Versöhnung» enthalten, sagte Urech. Von Letzterem habe an jenem Abend keine Rede sein können. Nach einem Streit, der eskalierte, bis die Frau hyperventilierend zu Boden ging, habe der Mann auf keinen Fall glauben dürfen, dass seine Frau Zärtlichkeiten austauschen möchte.
Ausgestanden ist der Fall für das Paar trotz des Urteils noch nicht. Im Juni treffen sich die beiden für die Scheidungsverhandlung erneut vor Gericht. Urech bat sie eindringlich, einen Weg zu finden – «nicht für das Gericht und nicht für Sie, sondern im Interesse Ihrer Kinder.»
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