Lärmstreit: Statthalter beschränkt Anlässe im Lakuz
Wegen zahlreichen Lärmbeschwerden dürfen im autonomen Jugendkulturzentrum Lakuz in Langenthal nur noch 12 Veranstaltungen pro Jahr durchgeführt werden. Dazu kommen weitere Auflagen wie ein «Klagetelefon».

Das Autonome Jugendkulturzentrum Lakuz in Langenthal darf in diesem Jahr nicht mehr 24 Anlässe wie zum Beispiel Konzerte durchführen, sondern nur noch zwölf. Das hat der Oberaargauer Regierungsstatthalter nach Lärm-Reklamationen entschieden.
Statthalter Marc Häusler hat dem Trägerverein des Lakuz am Mittwoch eine Pauschalbewilligung für diese zwölf Anlässe erteilt und darin Auflagen formuliert. Häusler will, dass die Betreiber des Lakuz die Nachbarn schriftlich über die Anlässe informieren und während der Anlässe ein «Klagetelefon» in Betrieb sein muss.
Auch hat das Lakuz einen Ordnungsdienst einzurichten, wie Häusler am Freitag mitteilte. Dieser hat sicherzustellen, dass die Lautstärke bei den Anlässen in einem «akzeptablen Rahmen» bleibt. Gemäss einer weiteren Auflage im Bewilligungsentscheid haben das Lakuz und die Stadt Langenthal bis Herbst 2014 Gespräche über die weitere Nutzung der Liegenschaft Gespräche zu führen.
Gestützt auf Lärmgutachten
Häusler stützt seinen Entscheid auf ein Lärmgutachten, das er in Auftrag gab, nachdem sich im vergangenen Jahr Anwohner bei ihm beschwert hatten. Die Autoren des Gutachtens kamen laut der Mitteilung zum Schluss, dass die bisher bewilligten 24 Anlässe für die Nachbarschaft übermässige Lärmimmissionen bedeuteten.
Häusler legte in der Folge der Stadt Langenthal - der Eigentümerin des Lakuz-Gebäudes - das Gutachten vor und forderte sie im Herbst 2013 auf, sich zur künftigen Nutzung zu äussern. Als sich im Januar noch keine Lösung abzeichnete, suchte Häusler nach eigenen Angaben das Gespräch mit dem Lakuz-Trägerverein, den Anwohnern und der Stadt.
Fasnacht nicht betroffen
Sein Entscheid beruhe einerseits auf einem Antrag der Stadt und anderseits auf diesen Gesprächen, schreibt Häusler. Er habe aber weder den Anträgen der Nachbarschaft noch jenen der Lakuz-Träger vollumfänglich Folge leisten können. Die Fasnacht ist von der Pauschalbewilligung nicht betroffen.
Dieser Artikel wurde automatisch aus unserem alten Redaktionssystem auf unsere neue Website importiert. Falls Sie auf Darstellungsfehler stossen, bitten wir um Verständnis und einen Hinweis: community-feedback@tamedia.ch