Die Wagenbauer bleiben standhaft
Passiert an der Fasnacht ein Unfall mit einem Umzugsfahrzeug, haftet nicht die LFG, sondern der Halter. Von der unliebsamen Nachricht will man sich bei den Wagenbauern aber nicht einschüchtern lassen.

Die Chancen stehen gut, dass am Fasnachtsumzug 2015 wie gewohnt eine stattliche Anzahl Umzugswagen ihre Runde durchs Langenthaler Stadtzentrum drehen wird. Ganz so selbstverständlich ist die rege Teilnahme indes nicht.
Es hätte auch sein können, dass einige Wagenbauer dem Umzug fernbleiben. Vor kurzem erst wurde bekannt: Baut eine Wagenclique an der Fasnacht mit ihrem Gefährt einen Unfall, haftet der Fahrzeughalter selbst – und nicht die Langenthaler Fasnachtsgesellschaft (LFG), wie bisher angenommen.