Elmex-Preis gerät unter Druck
Die Wettbewerbskommission büsst den Elmex-Hersteller Gaba International: Grund ist das langjährige Verbot von Parallelimporten der billigeren Elmex aus Österreich. Der Preis von Elmex soll im Frühling bei Denner sinken.
Die Schweiz ist nach wie vor eine Hochpreisinsel: So zahlen die Schweizer Konsumenten für viele Markenartikel deutlich mehr als Verbraucher im benachbarten Ausland. Damit soll nun zumindest bei Zahnpasten Schluss sein: Der Elmex-Hersteller Gaba International wird auf Grund einer Klage der Denner AG mit 4,8 Millionen Franken gebüsst. Dies teilte die Wettbewerbskommission (Weko) gestern mit. Gaba hat Rückimporte ihrer Produkte in die Schweiz behindert. Sie auferlegte dem österreichischen Lizenznehmer Gebro Pharma ein Exportverbot: «Diese von 1982 bis September 2006 gültige Auflage ist ein unzulässiges Verbot für Parallelimporte», sagte Patrik Ducrey, Stellvertretender Direktor der Weko. Die Absprache hatte zur Folge, dass Schweizer Detailhändler sich nicht in benachbarten Märkten eindecken konnten, in denen Elmex-Produkte billiger angeboten werden. Ebenfalls gebüsst wird die Firma Gebro: Allerdings nur mit einem symbolischen Betrag von 10000 Franken. Die Weko sagte, dass Gebro selbst keinen Nutzen aus der Verhinderung der Parallelimporte hatte. «Signalwirkung erwartet» «Über den Entscheid sind wir hocherfreut. Er hat Signalwirkung für alle international tätigen Markenartikelhersteller in der Schweiz», sagte Anita Daeppen, Denner-Sprecherin, gestern gegenüber dieser Zeitung. Sie ist überzeugt, dass Schweizer Detaillisten in Zukunft Gaba-Produkte dort einkaufen können, wo sie am billigsten sind: «Das bedeutet für Kunden Preissenkungen von 20 bis 30 Prozent.» Derzeit kostet eine Elmextube bei Denner Fr.4.40. Daeppen rechnet nicht damit, dass Gaba die Einstandspreise in der Schweiz rasch dem europäischen Ausland anpasst: «Darum werden wir Ware bei einem offiziell lizenzierten Gaba-Hersteller kaufen müssen.» Denner glaubt, ab Frühling günstigere Zahnpasten in den Filialen verkaufen zu können. Die Gaba AG mit Sitz in Basel, die dem US-Konzern Colgate Palmolive gehört, wollte gestern zu den Auswirkungen des Weko-Entscheids nicht Stellung nehmen: «Wir können momentan keine Antwort dazu geben, ob die Abnehmer in der Schweiz und den Nachbarländern in Zukunft mit Produkten zu gleichen Preisen beliefert werden», sagte Sprecherin Claudia Kamensky. So deckt die Weko Fälle auf Für die Weko ist es an der Tagesordnung, Behinderungen von Parallelimporten aufzudecken: «Selten aber sind die Verbote so klar wie im Vertrag zwischen Gaba und Gebro», so Ducrey. Die Weko schaffe es, solche Fälle aufzudecken, indem die Betroffenen, zum Beispiel die Detailhändler, zunächst alle verfügbaren Beweismittel einreichen: Auf Grund eigener Ermittlungen deckt die Weko dann Fälle auf. In der Schweiz sind Parallelimporte grundsätzlich bei allen Produkten seit der Revision des Patentgesetzes vom 1.Juli 2009 zugelassen. Es gibt allerdings Ausnahmen: «Zum Beispiel darf das deutsche Produkt Sahne nicht eingeführt werden, weil es nach Schweizer Gesetzgebung Rahm heissen muss», so Ducrey. Mit der Einführung des Cassis-de-Dijon-Prinzips werde dies aber ab Frühling 2010 möglich sein. Rahel Guggisberg >
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