Ein Bauer zieht vor Bundesgericht
Für Peter Wyss ist klar: Seine Hofstatt gehört nicht in die Bauzone, damit ist die Perimetergebühr zu hoch. Er geht vors Bundesgericht.
Eine Inschrift im Holzbalken oberhalb des Scheunentores verrät es: Am 16.April 1799 wurde die Aufrichte für das Bauernhaus im Dorfzentrum von Lüsslingen gefeiert. Genau 211 Jahre später ist es aber dem Besitzer Peter Wyss nicht ums Feiern zumute. Seit über zwei Jahren ist er im Clinch mit der Gemeinde. Diese forderte von ihm ursprünglich Perimetergebühren in der Höhe von über 47'000 Franken an eine Erschliessungsstrasse am Südrand von Wyss’ Grundstück. Denn über diese Strasse könnte die zum Hof gehörende Hofstatt, die sich in der Bauzone befindet, erschlossen werden.