Der Streit um die Heubüni geht weiter
gericht mit der Heubüni beschäftigen. Denn Nachbar Beat Hänni zieht die Beschwerde gegen die Umzonung von
Ende Jahr muss die Heubüni in Ortschwaben dichtmachen. Das Kulturlokal ist illegal und darf unter dem Dach des Landwirtschaftsbetriebs in der bisherigen Form nicht weitergeführt werden. Weil die Betreiberfamilie Rüedi von ihrem Landwirtschaftsbetrieb leben kann, ist sie auf die Einkünfte aus dem nichtlandwirtschaftlichen Kultur- und Gastrobetrieb nicht angewiesen. So hat es das Bundesgericht entschieden (wir berichteten). Die Anhänger der Heubüni haben auf einem zweiten Weg versucht, ihr Kulturlokal zu retten. An der Gemeindeversammlung von Kirchlindach am 29.März dieses Jahres sollte der illegale Zustand legalisiert werden. Denn ein Anwesender stellte im Rahmen der Ortsplanungsrevision spontan den Antrag, die Heubüni von der Landwirtschaftszone in eine Kulturzone zu überführen. Dieser Antrag war erfolgreich: 300 Anwesende stimmten für die Umzonung und den Erhalt des Kulturbetriebs. 50 lehnten den Spontanantrag ab. Umstrittene Kulturzone Gegen diesen Umzonungsentscheid der Gemeindeversammlung vom Frühling reichten verschiedene Stimmberechtigte beim Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland Beschwerde ein. Sie gehen davon aus, dass die Umzonung gegen übergeordnetes Recht verstösst. Das Statthalteramt lehnte die Beschwerde Mitte Oktober jedoch ab. Es gebe keinen gerichtlich durchsetzbaren Anspruch darauf, dass dem Stimmvolk nur «rechtmässige Geschäfte» unterbreitet werden, wurde begründet. Nun zieht mindestens einer der Beschwerdeführer den Fall Heubüni an die nächsthöhere Instanz weiter. Ex-Gemeinderat Beat Hänni reichte beim Verwaltungsgericht Beschwerde ein. Hänni erklärt, dass das Regierungsstatthalteramt inhaltlich leider nicht auf die Umzonung, sondern nur auf das Verfahren eingegangen sei. Der Wechsel der Heubüni von der Landwirtschafts- in die Kulturzone verstosse gegen übergeordnetes Raumplanungsrecht, argumentiert Hänni. Das kantonale Amt für Gemeinden und Raumordnung (AGR) hatte im Rahmen der Vorprüfung den Gemeinderat bereits am 21.Januar dieses Jahres über die Kollision mit dem Bundesrecht informiert. Damals erklärte das AGR, dass die alleinige Einzonung der Heubüni als bundesrechtswidrige Kleinzone beurteilt werde. Abschied im Februar «Der Gemeinderat von Kirchlindach hat die Versammlung über diesen wichtigen Vorbehalt der kantonalen Bewilligungsbehörde schlicht nicht informiert», lautet Beat Hännis Vorwurf. Vielmehr sei durch den herbeigeführten Beschluss der Gemeindeversammlung die kantonale Bewilligungsbehörde unter Druck gesetzt worden. Die Ortsplanungsrevision ist beim AGR noch hängig. Am 17.Februar will die Betreiberfamilie Rüedi einen Abschiedsabend durchführen, wie sie auf ihrer Website ankündigt.Christian Liechti>
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