Zwangspause für Vreni Jöhrs Lädeli
Während Jahren hielt sich Vreni Jöhr nicht an die gesetzlichen Ladenöffnungszeiten. Deshalb wird sie nun bestraft – zu Recht, findet das Verwaltungsgericht.

Vreni Jöhr: Die Betreiberin fürchtet um die Zukunft ihres Lädlis.
Susanne Keller
Vreni Jöhr muss ihr Viehweid-Lädeli in Belp für drei Wochen schliessen. Diese Zwangspause ist die Strafe dafür, dass sie sich aus Sicht der kantonalen Behörden lange nicht an die gesetzlichen Öffnungszeiten hielt.