Weitere Forderung ans AKW Mühleberg
Die Nuklearsicherheitsbehörde Ensi hat dem Atomkraftwerk Mühleberg eine fünfte Forderung gestellt, damit dieses den Betrieb aufrecht erhalten darf.
Der Berner Energiekonzern BKW muss für den Betrieb des AKW Mühleberg bis 2019 bekanntlich verschiedene Forderungen der Nuklearsicherheitsbehörde Ensi erfüllen. Vier davon hat das Ensi nun in einer Verfügung bekräftigt, eine Forderung ist neu dazugekommen.
Dabei geht es um die Beherrschung von Speisewasser-Leitungsbrüchen im Reaktorgebäude. Gemäss einer Forderung vom November 2013 musste das Kernkraftwerk Mühleberg untersuchen, wie sich Lecks in einem speziellen Abschnitt der Speisewasserleitungen auswirken.
Gestützt auf die Ergebnisse dieser Untersuchung verlangt das Ensi, dass die Steuerung zur Beherrschung solcher Vorfälle erweitert wird. Konkret geht es darum, dass bei einem Leitungsbruch sofort andere Leitungen gesperrt werden, wie Ensi-Sprecher David Suchet am Freitag auf Anfrage erläuterte.
Ende Januar legte das Ensi dar, unter welchen Bedingungen die BKW das Atomkraftwerk vor den Toren der Stadt Bern noch bis zu seiner geplanten Abschaltung im Jahr 2019 weiterbetreiben kann.
So muss die BKW den von Rissen durchzogenen Kernmantel zwar nicht mit Klammern sichern, aber jährlich kontrollieren. Zudem legte das Ensi im Januar Grenzwerte für die Risse fest. Atomkritische Organisationen und Parteien kritisierten die Aufsichtsbehörde Ensi und warfen ihr einen Kniefall vor der BKW vor.
In der nun erlassenen Verfügung bekräftigt das EnsiI die Grenzwerte und die jährliche Überprüfung. Ebenso bestätigt werden zwei Forderungen, die die geplante Notfallkühlung der Brennelement-Becken und die Notnachspeisung des Reaktordruckbehälters betreffen.
Mit der Verfügung «wird sichergestellt, dass das Kernkraftwerk Mühleberg bis Ende 2019 weiterhin über einen guten Sicherheitsstandard verfügt», wird der stellvertretende Ensi-Direktor Jakob Schwarz in einer Mitteilung vom Freitag zitiert.
Die übrigen Forderungen aus der Stellungnahme von Anfang Januar 2015 und der Verfügung vom November 2013 hat die BKW nach Angaben des Ensi unterdessen erfüllt. Einig eine Forderung wird separat behandelt, da sie den Nachbetrieb des AKW nach der Abschaltung betrifft.
Das Ensi legte seine im Januar postulierten Forderungen der Kommission für Nukleare Sicherheit vor, wie aus der Mitteilung weiter hervorgeht. Insgesamt habe die Kommission keinen Einwand gegen den Weiterbetrieb des AKW bis 2019. Dies unter der Voraussetzung, dass die Forderungen des Ensi zeitgerecht erfüllt und die Empfehlungen der Kommission beachtet werden. Die Kommission formulierte einen Hinweis und acht Empfehlungen.
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