Stationäre Massnahme für psychisch kranke Brandstifterin
Eine 39-Jährige hatte in einem psychotischen Zustand ihre Küche in Brand gesetzt – um die Gottlosen aus ihrem Leben zu verbannen, wie sie sagte. Das Regionalgericht Berner Jura-Seeland hat eine therapeutische Massnahme verordnet.

Das Regionalgericht Berner Jura-Seeland hat am Mittwoch für eine 39-jährige Frau eine stationäre therapeutische Massnahme zur Behandlung ihrer schweren psychischen Störung angeordnet. In einem akuten psychotischen Zustand hatte sie ihre Küche in Brand gesetzt.
Eine in dem Bieler 12-Familienhaus wohnende Familie - zwei Erwachsene und drei Minderjährige - mussten wegen Verdachts auf eine Rauchvergiftung ins Spital gebracht werden. Giftige Rauchgase waren ins Treppenhaus geströmt.
Die Mieterin hatte im Herbst 2013 in der Küche ihrer 2-Zimmer-Wohnung einen Abfallsack und einen mit Kleidern gefüllten Plastiksack angezündet. Nach der Tat, die strafrechtlich als Brandstiftung gilt, sagte sie, sie habe damit die Gottlosen aus ihrem Leben verbannen wollen.
Nach der Untersuchung im Spital wurde die verwirrte Frau in eine psychiatrische Klinik eingewiesen. Sie weilt zum 20. Mal dort. In Behandlung ist sie seit dem 20. Lebensjahr.
Der psychiatrische Gutachter diagnostizierte paranoide Schizophrenie, mit schwerem, chronischem Verlauf. Zum Zeitpunkt der Tat habe die Patientin unter Wahnvorstellungen und akustischen Halluzinationen gelitten. Sie sei nicht in der Lage gewesen, über Recht und Unrecht nachzudenken. Sie sei also schuldunfähig gewesen.
Vor dem in Fünferbesetzung tagenden Kollegialgericht erklärte die Frau, sie habe den Abfall weghaben wollen. Dass sie ihn hätte auf die Strasse stellen müssen, sei ihr in jenem Moment nicht bewusst gewesen. Sie habe das Feuer falsch eingeschätzt und nicht mit derart schlimmen Folgen gerechnet.
Medikament abgesetzt
Sie habe zwei Tage zuvor eines ihrer Medikamente abgesetzt und sei dann «in einen Strudel geraten», berichtete die Frau.
Dies sei ihr grosses Problem, hakte Staatsanwalt Andreas Jenzer ein: Dass sie sich weigere, ein verschriebenes Medikament einzunehmen, weil sie es als nicht gut erachte oder die Nebenwirkungen fürchte.
Die Folge seien Tätlichkeiten gegen Ärzte und Mitpatienten sowie die Verlegung in die Hochsicherheitsabteilung gewesen. Dem Gericht bleibe gar keine andere Wahl, als dem Gutachten zu folgen und eine stationäre Massnahme anzuordnen. Die erhöhte Rückfallgefahr und die Notwendigkeit, die Behandlung zu optimieren, liessen nichts anderes zu.
Dem stimmte Verteidiger Bernhard Leuenberger zu. Er wehrte sich aber erfolgreich gegen die von Jenzer beantragte Auferlegung der Gerichtskosten.
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