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Berner Gemeinderat will Whistleblower schützen
Weisst jemand den Ombudsmann der Stadt Bern auf Missstände hin, soll der Whistleblower künftig vor Kündigung geschützt werden.
Mitarbeitern der Stadt Bern steht neu eine Stelle zur Verfügung, der sie verwaltungsinterne Unregelmässigkeiten melden können.
Wer einen Verdacht schöpft, kann dies anonym melden. (Symbolbild)
(Bild: Keystone)
Whistleblowing! Spontan denkt man an Edward Snowden, der illegale Überwachungspraktiken des US-Geheimdiensts enthüllte, an Christoph Meili, der vor 20 Jahren Dokumente über nachrichtenlose Vermögen vor dem Schredder rettete, oder an Esther Wyler und Margrit Zopfi, die in der Stadt Zürich Sozialhilfemissbrauch aufdeckten.
Normalerweise aber ist Whistleblowing halb so spektakulär und spielt sich abseits der Medien ab: Es geht darum, dass Angestellte von Verwaltungen auch kleine vermutete Delikte – etwa Korruption – oder Unregelmässigkeiten melden können, ohne dass sie gleich ihren Job riskieren. Oder eine Ehrverletzungsklage am Hals haben. Allerdings ist der Grat zwischen Aufklärungswille und Denunziantentum oft schmal. Deshalb tun sich viele Institutionen mit Whistleblowern schwer.
Die Stadt Bern wagt jetzt einen Schritt vorwärts: Heute Donnerstag nimmt eine neue Whistleblowing-Meldestelle ihren Betrieb auf. Die Initiative geht zurück auf den früheren Stadtberner Ombudsmann Mario Flückiger, der diese anregte, weil der personalrechtliche Schutz für Leute, die verwaltungsintern Missstände benennen, nicht gewährleistet sei. Bei der Überarbeitung des städtischen Ombudsreglements ist diese Lücke nun geschlossen worden.
Ombudsstelle zuständig
Leena Schmitter (Grünes Bündnis) ist als Präsidentin der stadträtlichen Aufsichtskommission federführend in diesem Dossier. Auf Anfrage macht sie klar, dass man sich unter der städtischen Meldestelle keinen neuen Schalter irgendwo in der Verwaltung oder eine spezielle E-Mail-Adresse vorstellen müsse. Es handle sich vielmehr um eine Erweiterung des Zuständigkeitsgebiets der bestehenden Ombudsstelle, indem nun auch der Umgang mit Whistleblowern rechtlich sauber geregelt sei.
Meldungen von Whistleblowern würden vertraulich behandelt, Rückschlüsse auf die meldende Person sollen unmöglich sein. Allfällige Missstände müssten in einem geregelten Verfahren geprüft werden. Der Kanton Bern unterhält ebenfalls eine Whistleblowing-Meldestelle, genau wie die Bundesverwaltung. Angegliedert sind sie der jeweiligen Finanzkontrolle.
Berner Zeitung
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