Köniz: Abgangsentschädigung sollen sinken
Die Abgangsentschädigung für den Könizer Gemeinderat soll angepasst werden. Ein erster Entwurf liegt vor.

Der Könizer Gemeinderat hat an seiner Sitzung vom 27. Mai einen ersten Entwurf mit konkreten Vorschlägen zur Teilrevision Abgangsreglements beschlossen und diesen den Fraktionen zur Konsultation gesandt. Das teilt die Gemeinde am Freitag mit.
Er schlägt darin folgende Eckpunkte vor: Das heutige System soll mit einer Teilrevision nicht grundsätzlich geändert werden und die Abgangsentschädigungen tendenziell gesenkt werden. Die neue Regelung solle nachvollziehbar und mit anderen Gemeinden vergleichbar sein. Dennoch soll die Abgangsentschädigung das Amt attraktiv machen, ohne einen Anreiz zu schaffen.
Der Gemeinderat schlägt verschiedene Varianten vor. Diese sehen primär eine Reduktion der Höhe und/oder der Dauer zwischen 10 und 35 Prozent der Abgangsentschädigung vor.
Lockerung bei Amtszeitbeschränkung
Parallel zur Teilrevision des Reglements will der Gemeinderat eine Lockerung der geltenden Amtszeitbeschränkung auf drei Amtsperioden für die Gemeinderatsmitglieder und das Gemeindepräsidium. Für den Fall, dass ein Gemeinderatsmitglied nach zwei Amtsperioden ins Präsidium gewählt wird, soll die maximale Amtsdauer neu auf vier Amtsperioden verlängert werden, heisst es weiter.
Das Inkrafttreten der Änderung der Gemeindeordnung, welche dem Volk unterbreitet werden soll, sei erst für 2018 geplant. Damit soll die Neuregelung für 2017 demissionierende Gemeinderatsmitglieder sowie das jetzige Gemeindepräsidium nicht mehr zur Anwendung gelangen.
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