Keine IV-Rente – Bauer soll Beruf wechseln
Ein Berner Landwirt mit einem verletzten Knie erhält keine IV-Rente, damit er seinen Hof weiter bewirtschaften kann. Das Verwaltungsgericht hat seine Beschwerde abgelehnt.

Das Verwaltungsgericht hat die Beschwerde eines Berner Landwirts abgelehnt.
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Eigentlich möchte der Landwirt aus der Region Bern nur eines: auf seinem Bauernhof und im dazugehörenden Handwerksbetrieb arbeiten. Seine Gesundheit macht dies aber nur zum Teil möglich. Denn bei einem Unfall erlitt er vor Jahren schwere Verletzungen, unter anderem am Kniegelenk. Als Landwirt und Handwerker weiterzuarbeiten wie früher, war ihm danach nicht mehr möglich.