CSL Behring darf bauen
Das Bundesgericht verneint die aufschiebende Wirkung der Beschwerde gegen den Neubau von CSL Behring. Der Entscheid in der Sache selbst steht noch aus.

Der Biotech-Konzern CSL Behring darf weiterhin an seinem Neubau in Lengnau bauen. Das hat das Bundesgericht entschieden, wie die Nachrichtenagentur sda berichtet. Das Bundesgericht hat dem Gesuch der Beschwerde führenden Person um aufschiebende Wirkung nicht stattgegeben.
Das Bundesgericht hat mitgeteilt, es entstünden der Beschwerdeführerin keine nicht wiedergutzumachende Nachteile. Auch wenn das Gericht die Beschwerde selber gutheissen würde, könnten die bereits ausgeführten Bauarbeiten wieder rückgängig gemacht werden.
Bauarbeiten seit Juli
Die CSL Behring ist im Lengnaumoos seit Juli mit Bauarbeiten beschäftigt. Dies erfolgt auf der rechtlichen Grundlage einer vorgezogenen Baubewilligung. Diese Arbeiten dürften bis März andauern, wie Direktionspräsident Uwe E. Jocham kürzlich gegenüber dem «Bieler Tagblatt» ausführte.
Dieser Entscheid des Bundesgerichts ist noch nicht der definitive Entscheid in der Sache selbst. In diesem wird es letztinstanzlich darum gehen, ob die CSL Behring ihren Neubau in Lengnau bauen darf. Eine dorfbekannte Privatperson führt gegen das Vorhaben Beschwerde.
Sie argumentiert unter anderem, mit dem Bau werde das Naherholungsgebiet Lengnaumoos zerstört. Auch fürchtet sie Gefahren im Falle eines Unfalls.
Die Vorinstanzen hatten ihre Beschwerde jeweils abgelehnt mit dem Argument, die Beschwerdeführerin wohne zu weit weg vom geplanten Neubau und sei durch das Projekt nicht stärker beeinträchtigt als die Allgemeinheit.
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