«Ich bin kein Tierquäler»
Vernachlässigung der Tiere, nicht genügend Futter, kein sauberer Stall: Die Vorwürfe gegen einen Schafhalter wogen schwer. Das Regionalgericht liess dennoch Milde walten.

Wer sich Tiere hält, hat Vorschriften zu beachten. Das gilt für Bauern genauso wie für Hundehalter oder Freizeitimker – und selbstverständlich auch für Hobby-Schafhirten.