Ein Gericht in Kosovo schuf vor zwei Jahren Tatsachen. Es bewilligte eine Adoption von zwei Jugendlichen durch ein in der Schweiz wohnhaftes kosovarisches Ehepaar. Als es um die Anerkennung dieser Adoption in der Schweiz ging, kam von den Behörden ein deutliches Njet.
Zuerst von der Polizei- und Militärdirektion des Kantons Bern (POM), nun vom Obergericht. Nicht das Kindeswohl stehe im Vordergrund, sondern «adoptionsfremde Motive», heisst es im Urteil.
Das Obergericht stellt die Zuständigkeit des kosovarischen Gerichts und dessen Entscheid nicht infrage. Aber es prüfte, ob die Adoption mit dem schweizerischen Recht vereinbar sei. Aus mehreren Gründen sei dies nicht der Fall, weshalb die Anerkennung verweigert werden müsse.
Zu geringer Altersunterschied
Als Erstes spricht der Altersunterschied zwischen der Mutter und den Kindern dagegen. Die Mutter ist heute um die 30, die beiden Jugendlichen – eine Nichte und ein Neffe – sind 11 respektive 13 Jahre jünger. Für Adoptionen in der Schweiz wird ein minimaler Unterschied von 16 Jahren gefordert.
Mit den beiden leiblichen Kindern, 3 und 4 Jahre alt, ergebe sich keine ausgewogene Familienstruktur. Weiter seien Adoptionen in der Schweiz nur zulässig, wenn die Eltern mindestens fünf Jahre verheiratet oder über 35 Jahre alt sind, argumentiert das Gericht weiter. Beide Vorgaben erfüllt das kosovarische Paar, das erst seit 2012 verheiratet ist, nicht.
Eine weitere Bedingung für eine Adoption ist, dass die Eltern bereits mindestens ein Jahr für das Kind gesorgt haben. Nichte und Neffe leben aber in Kosovo, das Ehepaar in der Schweiz. An dieser Situation änderte sich nach der gerichtlich genehmigten Adoption nichts.
Die Schweizer Botschaft in Kosovo und die POM stellen sich auf den Standpunkt, dass die Adoption nur dazu diente, den Kindern den Aufenthalt in der Schweiz zu ermöglichen. Auch die Eltern räumten ein, mit der Adoption «gewisse finanzielle und wirtschaftliche Ziele» zu verfolgen. Es sei die einzige Möglichkeit, den Kindern ein angemessenes Umfeld zu bieten.
Loslösung beginnt
Bei einer Adoption gehe es in der Regel um kleine Kinder und nicht wie im vorliegenden Fall um Jugendliche kurz vor ihrer Volljährigkeit, führt das Gericht aus. In diesem Alter sei die Persönlichkeitsentwicklung zu einem grossen Teil abgeschlossen, die Kinder begännen sich von den Eltern abzulösen. Angesichts der Familienstruktur (Eltern, zwei adoptierte Jugendliche, zwei Kleinkinder) sei es naheliegend, dass die Adoptierten bald ein eigenes, selbstständiges Leben führen würden.
Der Sinn der Adoption liege nicht darin, ein familienähnliches Verhältnis zu begründen. Die Jugendlichen hätten ihr ganzes Leben in Kosovo verbracht, verfügten weder über Sprachkenntnisse noch einen schweizerischen Schulabschluss noch kennten sie die hiesigen Gepflogenheiten.
Solche Adoptionen könnten aufgrund des Schweizer Rechts nicht anerkannt werden. Auch den Antrag, dass die Adoption der Kinder nur durch den Mann zu anerkennen sei, lehnte das Obergericht ab. Ehegatten könnten nur gemeinschaftlich adoptieren.