Gemeinde Köniz kann am Rappentöri weiter planen
Die Beschwerden gegen die Planung Rappentöri in Köniz sind vom Tisch. Die dichte, städtisch anmutende Überbauung ist damit aber noch nicht in trockenen Tüchern.

Die Vorlage war umstritten, das Ja an der Urne fiel mit 50,8 zu 49,2 Prozent denkbar knapp aus. In der Folge verzögerten zwei Beschwerden das Projekt, doch jetzt verkünden die Könizer Behörden: Die Planung Rappentöri kann zwei Jahre nach der denkwürdigen Abstimmung in Kraft treten.
Die eine Beschwerde sei aus freien Stücken zurückgezogen, die andere vom Kanton abgewiesen und nicht mehr weitergezogen worden, hält die Gemeinde weiter fest. Die Arbeiten an der Überbauung, die mitten in Köniz gleich neben der Migros Bläuacker und dem Coop Stapfen geplant ist und den alten einstöckigen Flachdachbau mit der Qualipet-Filiale ablösen soll, können weitergehen.
Noch ein Urnengang
Zu Beginn schien die Sache glatt über die Bühne zu gehen. Stolz präsentierten die Könizer Behörden vor sieben Jahren das Resultat des Architekturwettbewerbs. Auf den rund 1,6 Hektaren in Gemeindebesitz sollten zwei grosse Kopfbauten mit 60 Wohnungen und einer Ladenfläche von bis zu 4000 Quadratmetern entstehen. Eine derart dichte Bauweise sei an dieser zentralen Lage ein Gebot der Stunde, warben sie für das Projekt, das bezeichnenderweise den Namen Janus trug.
Nur – der Ortsverein und die SVP waren anderer Meinung. Beide kritisierten, das Vorhaben sei völlig überdimensioniert. Sein städtisches Gepräge laufe dem dörflichen Charakter von Köniz zuwider, vertrage sich gar nicht mit dem von den historischen Schlossbauten geprägten Ortsbild. Beide fürchteten auch, dass eine so grosse Überbauung den Verkehr vollends zum Erliegen bringe. Gerade dann, wenn die erlaubte Ladenfläche voll ausgeschöpft werde.
Mit dieser Argumentation, so bestätigt Präsident Walo Hänni, bekämpfte der Ortsverein das Projekt erst mit einer Einsprache und dann mit einer Beschwerde. Nach dem abschlägigen Entscheid des Kantons werde man nun aufmerksam die weiteren Arbeiten verfolgen, stellt Hänni in Aussicht. Um noch darauf hinzuweisen, dass bis zum Baubeginn noch mehrere öffentliche Auflagen nötig sind, was Gelegenheit für weitere Einsprachen gibt. Zudem muss der Baurechtsvertrag mit dem Investor, der die Überbauung dereinst realisieren wird, eine weitere Volksabstimmung überstehen.
Interesse an Wohnungen
In dieser Situation signalisiert Gemeinderat Christian Burren Offenheit. Er wolle das Projekt nicht gegen, sondern im Gespräch mit dem Ortsverein weiter bearbeiten. Gerade bei den Ladenflächen müsse man ja nicht ans Limit gehen. «Der Gemeinderat in seiner heutigen Zusammensetzung sieht die Sache ja vielleicht etwas anders», sagt er, der Vertreter der kritisch eingestellten SVP.
Auf einen Zeitplan legt sich Burren nicht fest. Er sagt nur noch, dass er ein grosses Bedürfnis für die geplanten Wohnungen spüre. Gerade bei älteren Leuten aus der oberen Gemeinde, die das Einfamilienhaus mehr und mehr als Belastung erlebten und deshalb etwas Kleineres suchten.
Die zweite Beschwerde hatte übrigens die Burgergemeinde Bern als Besitzerin des Stapfenareals erhoben. Mit ihr hat sich Köniz schon verständigt, was den Rückzug der Eingabe erklärt.
Fehler gefunden?Jetzt melden.
Dieser Artikel wurde automatisch aus unserem alten Redaktionssystem auf unsere neue Website importiert. Falls Sie auf Darstellungsfehler stossen, bitten wir um Verständnis und einen Hinweis: community-feedback@tamedia.ch