Auf der Wärmeversorgungskarte kann jeder Bewohner der Stadt die Optionen für sein Zuhause ausloten. Die Karte zeigt, welche erneuerbaren Energieträger in welchen Quartieren bei einem Heizungsersatz nach der Empfehlung der EWB zum Einsatz kommen sollten. «Wenn ein Haus zum Beispiel ans Gasnetz angeschlossen ist, dann kann die erste Empfehlung lauten, Biogas zu wählen», erklärt Adrian Stiefel, Leiter Amt für Umweltschutz. Andernorts kann die Empfehlung lauten, sich einem Wärmeverbund anzuschliessen oder gar einen solchen neu aufzubauen. «Wenn diese Karte Realität wird, dann haben wir den Anteil erneuerbarer Energien in der Stadt Bern markant erhöht», sagt Stiefel. Dann wäre man sogar über den angestrebten 70 Prozent. Dieselben Möglichkeiten bietet auch die Solarstromkarte. Sie zeigt, auf welchen Dächern Potenzial zur Stromproduktion brachliegt.
Die Karten dienen primär zur Information, letztlich muss der Einzelfall jeweils im Detail geprüft werden. Für die öffentliche Hand ist der Richtplan verbindlich, für private Grundeigentümer hingegen nicht. Das Ziel der Stadt ist es allerdings, gewisse Teile des Richtplans in die baurechtliche Grundordnung der Stadt zu überführen. So würde aus der unverbindlichen Empfehlung eine gesetzlich verankerte Pflicht. Dazu brauchte es jeweils Volksabstimmungen.rah
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