Erfolg für die Landwirte
Die Abstände in Weilerzonen bleiben gleich wie in der Landwirtschaftszone. Die kantonalen Ämter haben sich geeinigt.
Weilerzonen sind definitiv Spezialzonen, in denen dieselben Regeln für Mindestabstände gelten wie in der Landwirtschaftszone. Das haben das Amt für Gemein- den und Raumordnung (AGR) sowie das Wirtschaftsamt Beco miteinander vereinbart, wie Christoph Miesch, Vorsteher des AGR bestätigt.
Die unterschiedliche Handhabung der Mindestabstände kam im Zug der Ortsplanungsrevision Neuenegg ans Licht. Dort sollten diverse Weilerzonen eingerichtet werden. Weil gleich mehrere Landwirte Ställe für Schweinezuchtbetriebe planen, wurden sie auf die verschiedenen Richtlinien der beiden Ämter aufmerksam.
Verschiedene Sichtweisen
Das AGR ist zuständig für die kantonale Raumplanung. Für die Bewilligung von landwirtschaftlichen Bauten ist dagegen das Beco zuständig. Auf Grund dieser Konstellation ergab sich ein Konflikt: Die beiden Ämter wandten im Bezug auf Mindestabstände von Gebäuden mit Luftimmissionen unterschiedliche Richtlinien an. Die Raumplanung – und damit das AGR – setzt die Weilerzone der Landwirtschaftszone gleich, was die Abstände betrifft. Das ist in den Richtlinien zu den Weilerzonen explizit so formuliert. Das Beco andererseits berief sich auf die eidgenössischen Richtlinien zur Luftreinhaltung, die grössere Abstände zu immissionsreichen Gebäuden in Weilerzonen vorsehen.
«Das ist keine Bauzone»
Nachdem diese Diskrepanz publik wurde, haben sich die beiden Ämter nun auf die Sichtweise des AGR geeinigt. «Wir konnten dem Beco aufzeigen, dass eine Weilerzone, die sich auf die Vorgaben des kantonalen Richtplans von 2002 abstützt, keine Bauzone ist, sondern eine Spezialzone», sagt Miesch. In solchen Weilern sei es auch nicht möglich, Neubauten zum Wohnen zu erstellen, sondern es gehe um die grosszügigere Nutzung bestehender Bauten.
Er sei erfreut, dass sich das AGR mit seiner Sichtweise durchgesetzt habe, sagt Fritz Freiburghaus, SVP-Grossrat aus Ross-häusern. «Ich hoffe jedoch, die Richtlinien werden nun auch so angewendet», sagt er. Ob dies der Fall ist, wird sich für Freiburghaus selbst weisen: Er wird noch dieses Jahr um eine Baubewilligung für einen Schweinezuchtstall in der geplanten Weilerzone nach-suchen. Anna Tschannen>
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