Entscheid zur Videoüberwachung vertagt
In der Stadt Bern wird sich erst am kommenden Donnerstag entscheiden, ob an neuralgischen Punkten Videoüberwachung eingeführt werden kann.

Der Rat beschloss am Donnerstag mit 43 zu 23 Eintreten auf die Vorlage. Künftig sollen in der Stadt Bern namentlich Fussballfans auf ihrem Weg vom Bahnhof Wankdorf ins Stade de Suisse mit Videokameras überwacht werden können. Sicherheitsdirektor Reto Nause erhofft sich davon eine bessere Überwachung der Fans sowie Erleichterungen bei der Aufklärung von Straftaten. Zudem könnten die Spiele dann allenfalls mit einem kleineren Polizeiaufgebot bewältigt werden.
Das Reglement sieht vor, dass der Gemeinderat die Kompetenz erhält, den Standort der Kameras zu bestimmen. Kostet dies mehr als 300'000 Franken, wird auch der Stadtrat ein Wörtchen mitzureden haben.
Als erste Stadt hatte St. Gallen 2008 die Videoüberwachung von neuralgischen Orten im Zentrum und beim Fussballstadion eingeführt. Sie liess sich das nötige Zubehör 2,5 Millionen Franken kosten.
Einsatz verhältnismässig
Die Kostenfolgen in Bern können laut Gemeinderat erst dann ermittelt werden, wenn feststeht, wo und in welchem Umfang Videogeräte eingesetzt werden sollen. In der Stadt Luzern kosteten vier Kameras rund 300'000 Franken.
In Bern stehen laut Nause Einsatzmöglichkeiten in der Innenstadt nicht im Vordergrund. Der Gemeinderat verwies in seinem Vortrag ans Parlament auf seine bereits mehrmals geäusserte Auffassung, dass Videokameras im öffentlichen Raum grundsätzlich nur zurückhaltend eingesetzt werden sollten.
Der Einsatz muss verhältnismässig, die Geräte müssen gekennzeichnet sein. Bilder müssen 100 Tage nach ihrer Erstellung vernichtet werden. Flächendeckende Überwachung ist im kantonalen Gesetz nicht vorgesehen.
Ideologische Gräben
In der Eintretensdebatte taten sich die bekannten ideologischen Gräben zwischen den politischen Lagern auf. SP und Grüne wollten das Projekt versenken. Mit den Stimmen der GFL/EVP-Fraktion beschloss der Rat indes Eintreten und lehnte auch eine Rückweisung zur Überarbeitung des Reglements mit 36 zu 30 Stimmen ab.
Videoüberwachung sei wirkungslos, untauglich und enorm teuer, argumentierten die Gegner. Zudem handle es sich um einen unverhältnismässiger Eingriff in die Persönlichkeitsrechte, und die Kriminalität werde dadurch nur verlagert.
Die Mehrheit erachtete Videokameras indes als wirkungsvolles Mittel gegen Straftaten, kein Allheilmittel zwar, aber doch eines von vielen Puzzleteilen und eine sinnvolle Ergänzung zur Erhöhung der Sicherheit in der Stadt an einschlägigen Orten.
Lange Vorgeschichte
Das städtische Videoreglement hat eine lange Vorgeschichte. Bereits 2001 hatte der Gemeinderat die Schaffung einer Rechtsgrundlage beschlossen. Nachdem ein Gutachten der Universität Bern zum Schluss kam, es brauche zuerst eine kantonale Grundlage, war zuerst einmal Warten angesagt.
2008 wurde das kantonale Polizeigesetz schliesslich entsprechend angepasst. Im März 2010 schliesslich überwies das Berner Stadtparlament einen Vorstoss, der sich für den «gezielten, den Datenschutz wahrenden Einsatz der Videoüberwachung» aussprach. Notiz an die Redaktion: Mit dieser Meldung ist die Berichterstattung aus dem Berner Stadtrat für heute beendet. Nächste Sitzung: Donnerstag, 28. Oktober 2010.
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