«Dr nöi Breitsch»: Abstimmung bleibt gültig
Die städtische Abstimmungsvorlage «dr nöi Breitsch» wird kein Fall für die Gerichte. Beschwerdeführer Daniel Kettiger zieht sich zurück – fürs Erste.
Letzten Mai reichte der Berner Anwalt Daniel Kettiger eine Stimmrechtsbeschwerde gegen die städtische Vorlage «dr nöi Breitsch» ein. Er sah das Gebot der Einheit der Materie verletzt, weil mehrere Bauprojekte im und um das Berner Breitenrainquartier in eine einzige Abstimmung gepackt wurden.
Das Regierungsstatthalteramt entzog der Beschwerde jedoch die aufschiebende Wirkung, sodass der Urnengang wie geplant stattfinden konnte. In der Folge wurde die Vorlage vom Stimmvolk deutlich angenommen. Ende Dezember wies das Amt die Beschwerde nachträglich ab. Am Mittwoch erklärte Kettiger in einem Schreiben, dass er diesen Entscheid nicht an das kantonale Verwaltungsgericht weiterziehen werde. Er sei beruflich stark ausgelastet und verfüge deshalb nicht über die nötigen Ressourcen für den Gang vor Gericht. Überdies wolle er keinen negativen Präzedenzfall für künftige, ähnlich gelagerte Fälle schaffen.
Kettigers Kampf gegen den neuen «Breitsch» ist damit aber nicht zu Ende. Als Direktbetroffener werde er sich allenfalls im Planverfahren weiter zur Wehr setzen, schreibt der 55-Jährige.
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