Die «Heubüni» bleibt ein Fall für die Justiz
Das bernische Verwaltungsgericht muss sich erneut mit dem Kulturlokal «Heubüni» in Ortschwaben befassen: Eine Gruppe von Stimmbürgern aus Kirchlindach wehrt sich gegen die angestrebte Umzonung.

Die Gemeindeversammlung von Kirchlindach hatte sich im März dafür ausgesprochen, eine Kulturzone zu schaffen und so den Betrieb der «Heubüni» zu retten. Die Beschwerden gegen diesen Entscheid wies der Regierungsstatthalter Mitte Oktober ab.
Jetzt wenden sich die Beschwerdeführer ans Verwaltungsgericht, wie sie am Montag mitteilten. Sie halten die Umzonung nach wie vor für missbräuchlich.
Nicht grundsätzlich gegen «Heubüni»
Zugleich betonen sie in ihrem Communiqué, dass sie nicht grundsätzlich gegen die «Heubüni» ankämpfen wollen. «Es geht uns einzig darum, das Chräbsbachtal und generell die Naherholungsgebiete im Norden Berns vor bundesrechtswidrigen Bau- und Gewerbezonen zu schützen.»
Die Betreiber des Lokals sollten einen anderen Weg einschlagen, empfehlen die Beschwerdeführer: «Sie müssten ein neues Projekt einreichen für einen Nebenerwerb mit Bezug zur Landwirtschaft.» In diesem Fall hätte die Heubüni beste Chancen, ihren Betrieb weiterführen zu können.
Das Verwaltungsgericht hat sich bereits einmal mit dem Lokal befasst. Denn ursprünglich zogen Nachbarn vor Gericht, weil die «Heubüni» in einer Landwirtschaftszone steht. Das Verwaltungsgericht verfügte darauf die Schliessung des Lokals, weil es für die Sicherung der bäuerlichen Existenz nicht nötig sei.
Dieselbe Meinung vertrat im vergangenen August das Bundesgericht. Die Gemeinde Kirchlindach kündigte kurz darauf an, die «Heubüni» müsse wegen der unsicheren Rechtslage ihren Betrieb Ende Jahr einstellen.
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