Die FDP eilt den Hausbesitzern zu Hilfe
Nach dem Wirbel um die Ortsplanung wird die FDP aktiv: Sie verlangt, dass die Hausbesitzer weniger stark belangt werden als geplant.

Anfang Mai hat Hans-Peter Kohler den wunden Punkt erstmals benannt, nun legt er mit einem Vorstoss nach. Zusammen mit seiner Fraktion verlangt der Könizer FDP-Politiker Korrekturen in der Art und Weise, wie die Gemeinde von Aufzonungen profitieren will. Immerhin ist genau diese Frage zu einem Stolperstein in der Revision der Könizer Ortsplanung geworden.
Widerstand erwächst dem Vorhaben allem voran in jenen Einfamilienhausquartieren, in denen Köniz grossflächig mehr Nutzung zulassen will. Dass das Siedlungsgebiet so nach innen verdichtet und das knappe Kulturland geschont werden kann, stösst zwar allgemein auf Zustimmung.
Keine Freude macht den Eigentümern dagegen, dass die Gemeinde auch dann vom nun höheren Landwert profitieren kann, wenn gar nichts gebaut wird. Die sogenannte Mehrwertabgabe ist auch bei einem Verkauf, allenfalls gar bei einem Erbgang oder einer Scheidung möglich.
Hier hakt die FDP ein. Im Vorstoss verlangen die Politiker, dass die Abgabe nur fällig werde, wenn ein konkretes Bauprojekt vorliege. Ihr soll auch nicht mehr wie in der aktuellen Praxis eine theoretische Zahl zugrunde liegen, sondern der «tatsächlich realisierte Mehrwert». Jeder Hausbesitzer soll zudem einen Freibetrag von 150'000 Franken in Abzug bringen können – und: Der Abgabesatz soll von aktuell 40 auf 20 Prozent sinken.
Kohler und seine FDP lassen sich nicht davon beirren, dass das Könizer Parlament die Eckpunkte erst im Januar in einem Reglement so festgelegt hat. Das gilt für den höheren Abgabesatz genauso wie für die 150'000 Franken Abzug, die zurzeit nur für einen Mehrwert bis zu dieser Höhe gelten. Ist er grösser, langt Köniz auf dem vollen Betrag zu.
Die Fraktion sieht auch keinen Konflikt mit den kantonalen Gesetzen, auch wenn diese die Abschöpfung im Erb- und Scheidungsfall vorsehen. Der Kanton lasse den Gemeinden freie Hand in der Frage, ob sie bei Aufzonungen überhaupt abschöpfen wollten. Entsprechend könne man auch festlegen, wie man diese Abgaben erhebe.
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