Beschwerden gegen Wifag-Umzonung abgelehnt
Der Regierungsstatthalter hat eine Zonenplan-Änderung im Berner Wyler-Quartier gutgeheissen.
Der Berner Gemeinderat hat kein Recht verletzt, als er im Mai dieses Jahres den Zonenplan Wylerringstrasse 27/29 – auf dem Areal befindet sich die ehemalige Maschinenfabrik Wifag – im geringfügigen Verfahren beschloss. Das hat der Berner Regierungsstatthalter Christoph Lerch entschieden.
Lerch teilte am Freitag mit, er habe vier gegen den Gemeinderatsbeschluss erhobene Stimmrechtsbeschwerden abgewiesen. Er könne keine Verletzung des Stimmrechts erkennen. Es handle sich bei der strittigen Planänderung tatsächlich um eine geringfügige Änderung in der Kompetenz der Stadtregierung.
Die Beschwerden stammten von vier politischen Parteien beziehungsweise Vereinen. Sie fanden, die vom Gemeinderat beschlossene Planänderung sei nicht geringfügig. Die Planänderung sei dem Volk vorzulegen.
Diese umfasst laut Lerch insbesondere die Umzonung einer Parzelle von der Industrie- und Gewerbezone in die Wohnzone. Das bedeutet unter anderem, dass für die Parzelle eine höhere Lärmempfindlichkeitsstufe gilt.
Ein Punkt noch offen
Die Beschwerdeführer befürchteten laut Lerch auch, der Gemeinderat umgehe mit seinem Beschluss die sogenannte Wohn-Initiative. Dieses Thema war aber nicht Teil des Verfahrens vor dem Statthalter.
Das kantonale Amt für Gemeinden und Raumordnung werde die Einhaltung der planrechtlichen Bestimmungen zu prüfen haben, schreibt Lerch. Dies im Rahmen des Plangenehmigungsverfahrens.
Die leerstehenden Gebäude waren im April 2013 besetzt worden. Damals hatte die Polizei einschreiten und die Hausbesetzer räumen müssen.
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