Ausschaffungen: Parlament bestimmt, wer gehen muss
Hauptargument der Gegner der SVP-Initiative, diese sehe
Die Ausschaffungsinitiative der SVP sorge dafür, dass ausländische Straftäter wegen Bagatellen automatisch des Landes verwiesen würden. Dies ist eines der wichtigsten Argumente, mit denen die Gegner der SVP-Initiative in den Abstimmungskampf gezogen sind. So argumentiert der Bundesrat in der Abstimmungsbotschaft. Und so argumentierte auch SP-Bundesrätin Simonetta Sommaruga jüngst in der Abstimmungs-«Arena» des Schweizer Fernsehens. Werde die Initiative angenommen, so Sommaruga, dann würden Personen ausgeschafft, die auf einem AHV-Formular eine Zeile falsch ausfüllten. Ebenso eine junge Ausländerin, die ein paar Gramm Cannabis gegen eine CD tausche. Wie eine Umfrage bei Rechtsprofessoren der Universitäten Bern, Zürich, Freiburg und St.Gallen zeigt, ist diese Argumentation falsch. Die Wissenschaftler sind sich darin einig, dass das Parlament bei Annahme der Initiative tätig werden und jene Delikte festlegen müsse, die zu einer Ausschaffung führen sollten. Dies gelte für Drogendelikte ebenso wie für den Sozialhilfemissbrauch. Bis dieser Gesetzgebungsprozess abgeschlossen sei, gelte das heutige Recht. Und: Auch das zweite wichtige Argument der Initiativgegner kommt ins Wanken. Der Gegenvorschlag könne nicht von heute auf morgen umgesetzt werden, sagen zwei der Professoren. Er sei ebenso wie die Initiative nicht abschliessend formuliert und führe dazu, dass das Parlament Gesetzesanpassungen vornehmen müsse.asSeite 15>
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