Anwalt Kettiger darf Namen aus der Gewaltstudie wissen
drei Jahren Red bei einer Gewaltstudie Red und Antwort stand. Und den Psychologen zur Aussage brachte, Burgdorf sei kein Hort rechter Gewalt.
Der Gang durch die Instanzen dauerte Jahre. Nacheinander blitzte Daniel Kettiger bei der Stadt, beim Regierungsstatthalter und beim Verwaltungsgericht ab. Jetzt erfährt der streitbare Anwalt, der sich dem Kampf gegen den Rechtsextremismus verschrieben hat, eine späte Genugtuung: Das Bundesgericht gibt seinem Begehren statt und verknurrt Burgdorf dazu, ihm Einsicht in die Namensliste zu gewähren, die 2007 eine Basis der umstrittenen Gewaltstudie von Allan Guggenbühl bildete. Im Auftrag der Burgdorfer Behörden untersuchte der Kinder- und Jugendpsychologe damals, wo in Burgdorf von wem und in welchem Mass Gewalt ausgeübt wird. Anlass gaben Pöbeleien zwischen Jugendlichen aus der rechten und linken Szene. Für seine Arbeit interviewte Guggenbühl 19 Personen, die ihm vom Gemeinderat namentlich so vorgegeben worden waren – damit begann für Kettiger das Problem. Der Anwalt machte nie ein Geheimnis daraus, dass ihm das Resultat von Guggenbühls Arbeit zuwiderlief. Besonders in die Nase stach ihm die Schlussfolgerung, dass Burgdorf kein Hort der rechten Gewalt sei. Umso stärker pochte er darauf, zu wissen, auf wessen Aussagen der Psychologe seine Erkenntnis abstützte. Was ihm – bekanntlich – bis heute eben verweigert worden war. Nur die Namen Während Stadt und Regierungsstatthalter ihr Nein vor allem mit dem Hinweis darauf begründeten, man habe den Interviewpartnern Vertraulichkeit zugesichert, berief sich das Verwaltungsgericht auf ein öffentliches Interesse. Wenn die Namen offengelegt würden, argumentierte es, wäre bei ähnlichen Studien «mit einer Verringerung der Anzahl Teilnehmerinnen und Teilnehmer zu rechnen». Und dies sei zugunsten der Wissenschaft zu vermeiden. Ganz anders argumentiert das Bundesgericht. Schon Kettiger hatte darauf hingewiesen, dass es ihm um die reine Namensliste gehe und von einer Verletzung der Anonymität nur die Rede sein könne, wenn bekannt würde, wer für welche Aussagen verantwortlich sei. Ähnlich sehen es nun auch die höchsten Richter. Für sie ist klar, dass die Öffentlichkeit die Quellen kennen soll. Zumal die Interviewpartner «von einer politischen Behörde definiert wurden und der Bericht möglicherweise in Zukunft als Grundlage für konkrete Massnahmen dienen wird». Keine wörtlichen Zitate Mit der Anonymität haben die Richter kein Problem. Es sei nie versprochen worden, dass sich die Vertraulichkeit auch auf die Namen beziehe. Deshalb könne weder von Vertrauensbruch die Rede sein, noch davon, dass bei einer Bekanntgabe der Namen die künftige Arbeit der Wissenschaft erschwert werde. Vor allem fänden sich «weder wörtliche Zitate noch Beobachtungen, die allenfalls einzelnen Personen zugeordnet werden könnten». Die Studie sei sehr allgemein gehalten. «So wird geschrieben, dass sich etliche Interviewpartner besorgt über die Verwahrlosung des öffentlichen Raums geäussert hätten oder dass sich zwei interviewte Personen nicht wirklich auf eine Diskussion eingelassen, sondern mit ideologischen Floskeln geantwortet hätten.»Stephan Künzi>
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