Regeln fürs Sicherheitsbusiness
Private Sicherheits- und Militärfirmen beschäftigen die Schweizer Politik. Der Bund hat die Anforderungen an solche private Firmen 2007 in einer Verordnung festgelegt. Nun diskutieren die Kantone ein Konkordat zur Regelung der Branche im
Zum Schutz schweizerischer Vertretungen im Ausland oder zur Regelung von Zugangs- und Zutrittskontrollen in Botschaften nimmt die Eidgenossenschaft routinemässig die Dienste privater Sicherheitsfirmen in Anspruch. Die internationale Diskussion um die Auslagerung staatlicher Aufgaben an private Sicherheits- und Militärfirmen hat den Bundesrat bereits Ende 2007 bewogen, die Auftragsvergabe an derartige Firmen mit einer Verordnung zu regeln. Bevor eine Bundesbehörde die Dienste einer privaten Sicherheitsfirma in Anspruch nimmt, muss sie die Erfüllung verschiedener Voraussetzungen prüfen. Die Firma hat Garantien bezüglich Rekrutierung, Ausbildung und Kontrolle ihres Sicherheitspersonals zu erbringen. Im Vertrag wird ausserdem festgelegt, in welchem Umfang die Ausübung der Schutzaufgabe die Anwendung polizeilicher Zwangsmassnahmen erfordert und ob das Sicherheitspersonal im Hinblick auf Notwehrsituationen bewaffnet sein darf. Ungeregelte Lage im Inland Während der Bund zum Einsatz privater Sicherheits- und Militärfirmen klare Regelungen kennt, wird die Marktzulassung derartiger Firmen in den Kantonen nach wie vor unterschiedlich gehandhabt. Die Westschweizer Kantone regeln die Marktzulassung in einem Konkordat, einige Deutschschweizer Kantone kennen eigenständige Zulassungsbedingungen, andere gar keine. Zu letzteren gehört der Kanton Bern. Unter dem geltenden Binnenmarktgesetz kann eine im Kanton Bern domizilierte Firma im Sicherheitsbereich ihre Dienste in anderen Kantonen oder im Ausland anbieten, ohne je auf die Erfüllung spezifischer Zulassungsvoraussetzungen hin überprüft worden zu sein. Dieser Punkt widerspricht dem Problembewusstsein auf Bundesebene. In einer Motion verlangte die Berner Nationalrätin Evi Allemann (SP) deshalb im März 2008 die Einführung eines entsprechenden Zulassungssystems für private Anbieter von Dienstleistungen im Militär- oder Sicherheitsbereich. Die Schweiz könne es nicht verantworten, argumentierte die Motionärin, dass private, in der Schweiz ansässige Firmen, die sich nicht auf gewisse Mindeststandards verpflichten, ihre Dienstleistungen im Ausland anbieten würden. Arbeit an einem Konkordat Obwohl die Motion am 3.März 2010 abgelehnt wurde, scheint nun doch Bewegung in die Sache zu kommen. Roger Schneeberger, Generalsekretär der Konferenz der Kantonalen Justiz- und Polizeidirektorinnen und Direktoren (KKJPD), attestiert den Kantonen eine hohe Sensibilität bezogen auf Fragen des Gewaltmonopols. Insbesondere die Bahnreform 2 und die Frage der Bahnpolizei hätten zu einem neuen Bewusstsein bei der Wahrnehmung staatlicher Sicherheitsaufgaben durch private Anbieter geführt. Derzeit läuft in der KKJPD ein Vernehmlassungsverfahren zu einem gesamtschweizerischen Konkordat über Sicherheitsunternehmen, das sich auf das seit 1996 existierende Westschweizer Konkordat abstützt. So soll schweizweit die gleiche Bewilligungspflicht für private Sicherheitsunternehmen geschaffen werden. Schneeberger hofft, dass das Konkordat an der Herbstversammlung der KKJPD zur Ratifikation freigegeben werden kann. Marcus Moser >
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