Mehr Geld für den Naturstrom
25 Prozent erhöht und
Der Nationalrat verheiratete gestern zwei verschiedene Geschäfte: Einerseits die Vorlage über die Erhöhung der Wasserzinsen. Andererseits eine parlamentarische Initiative des Freiburger Nationalrats Jacques Bourgeois. Diese bezweckt eine Revision und Erhöhung der kostendeckenden Einspeisevergütung (KEV) für Strom aus «neuen erneuerbaren Energien» (Strom aus Sonne, Biomasse, Wind- und Mini-Wasserkraftwerken). Wurst und Durst Nach Ansicht der Befürworter hängen beide Anliegen zusammen. Denn in beiden Fällen gehe es darum, mit einer Abgabe auf dem Rohstoff Wasserkraft (Wasserzins) sowie auf der Elektrizität generell die Produktion von Strom aus erneuerbaren Energien abzugelten. Die Gegner aus SVP und FDP lehnten diese Verknüpfung ab und beantragten «Nicht Eintreten». Mit diesem «Päckli», so kritisierte etwa der Zürcher SVP-Vertreter Hans Rutschmann, folge man dem unheiligen Motto «Gibst Du mir die Wurst, lösch ich Dir den Durst.» In der Detailberatung beschloss der Nationalrat, den maximalen Wasserzins pro Kilowatt Leistung zu erhöhen, nämlich von bisher 80 auf 100 Franken ab 2011 und auf 110 Franken ab 2015. Das verteuert den Strom aus Wasserkraft ab 2011 um 0,3 Rappen pro Kilowattstunde (kWh) oder rund 100 Millionen Franken pro Jahr. 700 Millionen für KEV? Komplizierter ist die Revision der KEV. Dabei handelt es sich um eine Quersubventionierung, die das Parlament 2007 im Energiegesetz verankerte. Demnach wird der gesamte Stromverbrauch in der Schweiz mit einer Abgabe von maximal 0,6 Rappen (gegenwärtig 0,45 Rappen) pro kWh belastet. Der Grossteil des Ertrags von maximal 350 Millionen Franken dient dazu, Strom aus Wind-, Biomass-, Solar- und Kleinwasserkraftwerken kostendeckend zu vergüten. Weil das Parlament mit der KEV möglichst viel Ökostrom fördern wollte, hatte es die Beiträge für die einzelnen Stromarten plafoniert, am stärksten (auf nur fünf Prozent Anteil) für den teuren Solarstrom. Weil die Nachfrage nach Vergütung vor allem beim Solarstrom grösser ist als das verfügbare Geld, landeten viele Projekte auf der Warteliste. Eine Mehrheit der vorberatenden Kommission beantragt: Die Abgabe für die KEV soll ab 2013 verdoppelt werden auf maximal 1,2 Rappen pro kWh respektive eine Summe von rund 700 Millionen pro Jahr. Die Kontingentierung für einzelne Technologien soll aufgehoben und der Anteil der Vergütung für den Solarstrom erhöht werden. Der Nationalrat berät die Vorlage morgen weiter und wird diesen Anträgen voraussichtlich zustimmen. Die beiden Erhöhungen würden die Stromproduktion in der Schweiz um rund fünf Prozent verteuern. hpg >
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