Liga empört über Bewilligungspflicht
HooliganismusDie Kantone halten an der Einführung einer allgemeinen Pflicht zur Bewilligung von Fussball- und Eishockeyspielen in der obersten Liga fest. Der harte Kurs gegen Hooliganismus passt den betroffenen Sportverbänden nicht.
Die Kantone bleiben hart gegenüber den Sportveranstaltern. Fussball- und Eishockeyspiele dürfen künftig nur mit Bewilligung stattfinden. Damit können die Behörden die Spiele an Auflagen knüpfen und so die Gewalt in und um die Stadien eindämmen. Eine entsprechende Vorlage hat die Konferenz der kantonalen Justiz- und Polizeidirektoren (KKJPD) an ihrer gestrigen Plenarversammlung einstimmig verabschiedet. Das revidierte Konkordat über Massnahmen gegen Gewalt an Sportveranstaltungen geht nun zur Ratifikation an die Kantone. Das heisst: Die Parlamente aller Kantone müssen nun noch darüber befinden, ob sie diese Regeln wollen. Klubs an die kurze Leine Mit dem Konkordat sollen die Klubs stärker in die Verantwortung genommen werden. Die geplanten Musterbewilligungen sehen zwar vor, dass eine Bewilligung über einen längeren Zeitraum erteilt werden kann. Die Behörden wollen sich aber die Möglichkeit offenlassen, auf sich verändernde Umstände zu reagieren. Darum werden Bewilligungen grundsätzlich von Spiel zu Spiel erteilt. Die Kantone sind mit dieser Lösung nicht auf die Forderungen der Swiss Football League (SFL) eingegangen. Diese hatte in der Vernehmlassung verlangt, dass nur Risikospiele bewilligt werden müssen. Auch hatte sich die SFL gewünscht, dass die Bewilligung für eine ganze Saison oder zumindest für eine Meisterschaftsphase erteilt wird. Gemäss SFL ist sonst die Meisterschaft in Gefahr. Mit den Massnahmen, die sich gegen die Fans richten, hat die Swiss Football League kein Problem, wie sie gestern mitteilte. Sie lehnt aber eine flächendeckende Pflicht zur Bewilligung von Matchs der obersten Liga ab. Philippe Guggisberg, Sprecher der SFL, sieht dadurch die Meisterschaft in Gefahr. «Wenn einige Tage vor dem Spiel Auflagen kommen, die ein Klub kaum erfüllen kann, dann ist ein geordneter Spielbetrieb schwierig», sagte er. Es könne nicht sein, dass Auflagen über die ganze Liga gelegt würden, die nicht verhältnismässig seien. Für die SFL kommt eine Bewilligungspflicht nur dort infrage, wo die Gefährdung der öffentlichen Sicherheit zu befürchten ist. Auch dann müssten die Auflagen für eine ganze Saison oder für eine Meisterschaftsphase festgelegt werden, sagte Guggisberg. Die beiden Berner Klubs YB und SCB wollten sich gestern zum Beschluss der Kantone nicht äussern. Spielabsagen nicht das Ziel Roger Schneeberger, Generalsekretär der KKJPD, sagte: «Es ist nicht die Idee, Spiele zu verbieten, sondern einen geregelten Spielbetrieb zu gewährleisten.» Die Auflagen an die Klubs müssten immer verhältnismässig sein. Je nach Risikograd der Spiele werden die Bewilligungen aber an unterschiedliche Auflagen geknüpft. Die Kantone würden sich weiterhin mit den Klubs an einen Tisch setzen. «Das letzte Wort hat aber die Behörde», sagte die St.Galler Regierungsrätin und Ständerätin Karin Keller-Sutter, Präsidentin der KKJPD. Härte für Fans Das interkantonale Konkordat sieht auch für Fans härtere Regeln vor (siehe Kasten) – etwa bezüglich Durchsuchungen. Für Thomas Gander, Geschäftsleiter Fanarbeit Schweiz, gehen die Durchsuchungen dennoch zu weit. «Wenn ich zum ersten Mal Unterhosen ausziehen muss an einem Match, gehe ich danach an kein Spiel mehr.» Ein Fussballfan werde dies nicht tolerieren. sda >
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