Feuerwehrunglück: Fünf Personen stehen vor Gericht
Ingenieur gesteht Fehler ein.
Ende 2004 war bei einem Löscheinsatz in Gretzenbach eine Tiefgarage eingestürzt, sieben Personen kamen ums Leben. Gestern wurde der Prozess gegen fünf Angeklagte wegen fahrlässiger Tötung eröffnet. Die Staatsanwaltschaft des Kantons Solothurn wirft ihnen zudem fahrlässiges Verursachen eines Einsturzes sowie fahrlässige Körperverletzung vor. Die Strafanträge wird der Staatsanwalt im Verlauf des Prozesses stellen. Bei den Angeklagten handelt es sich um einen Ingenieur und dessen Vorgesetzten, um die beiden Bauherren sowie um einen Bauleiter. Sie sind zwischen 58 und 84 Jahre alt. Einer der Angeklagten liess sich vom Prozess aus gesundheitlichen Gründen freistellen. Er wird von seinem Anwalt vertreten. Feuerwehrmänner starben Beim Einsturz der Decke einer unterirdischen Einstellhalle in Gretzenbach waren am frühen Samstagmorgen des 27.November 2004 sieben Feuerwehrmänner ums Leben gekommen. Die getöteten Männer waren zwischen 27 und 42 Jahre alt. Drei weitere Feuerwehrleute erlitten Verletzungen. Der Löscheinsatz am ersten Adventswochenende hatte für die Stützpunktfeuerwehr Gretzenbach als Routineeinsatz begonnen. In der Tiefgarage der Überbauung Staldenacker brannte ein Auto. Der Einsatz endete als grösstes Feuerwehrunglück in der Geschichte der Schweiz. Die Staatsanwaltschaft wirft den Angeklagten vor, der Einsturz sei «für einen durchschnittlich gebildeten und befähigten Baufachmann» vorhersehbar gewesen. Die Angeklagten hätten die sich aufdrängenden Massnahmen zur Wiederherstellung der Tragsicherheit der Hallendecke unterlassen, heisst es in der zwölfseitigen Anklageschrift. Ende 1990 seien Risse in der Decke festgestellt worden. Die wahrscheinlichen Statik- und Baufehler bei der Erstellung der unterirdischen Einstellhalle im Jahr 1989 sind jedoch verjährt. Dies hatte das Obergericht des Kantons Solothurn in einem Beschwerdeverfahren 2006 rechtsgültig festgestellt. Ingenieur gesteht Fehler ein Beim Prozess im Parlamentssaal des Oltner Stadthauses geht es daher um die Frage, ob die fünf Angeklagten Handlungen zur Verhinderung des Einsturzes der Decke der Tiefgarage unterlassen haben. Diese Anschuldigungen sind erst in einem Jahr verjährt. Bei Befragung vor Gericht gab ein angeklagter Ingenieur seine Mitverantwortung zu. Er sei «sehr willig», jene Fehler, die er gemacht habe, einzugestehen, sagte er. So hatte er 1990 die massiv zu hohe Erdüberschüttung auf der gesamten Halle kritisiert und Risse in der Betondecke festgestellt. Er sei davon ausgegangen, dass die zu hohe Überschüttung abgetragen werde. Er habe dies jedoch nicht kontrolliert. Kein Abbruch des Prozesses Zum Prozessbeginn hatten die vier Verteidiger der Angeklagten den Abbruch des Prozesses und ein neues unabhängiges Expertengutachten gefordert. In der Anklageschrift würden verjährte und nicht verjährte Straftatbestände vermischt. Das dreiköpfige Amtsgericht lehnte diese Anträge jedoch ab. Der Prozess ist auf mehrere Tage angesetzt und dauert voraussichtlich bis Ende November. sda >
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