20 Monate für einen Drogendealer
thunEin Kosovare erhielt vom Regionalgericht Oberland 20 Monate Freiheitsstrafe aufgebrummt. Zum Strafmass trugen weitere Delikte wie Fälschung von Ausweisen
Der 39-jährige aus Kosovo stammende Beschuldigte stand wegen verschiedener Delikte vor dem Regionalgericht Oberland. Hauptvergehen waren Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz, mengenmässig qualifiziert begangen in Wimmis, Thun, Steffisburg und anderswo. So wurde ihm vorgeworfen, an eine Freundin von Juni 2009 bis Juni 2010 Heroingemisch und Kokaingemisch abgegeben beziehungsweise geschenkt zu haben. Verschiedenen Abnehmern hat der Delinquent auch Stoff verkauft. Zudem konsumierte er selber Heroin und Kokain. Der Kosovare bestritt die Delikte an und für sich nicht, stellte jedoch bei der Befragung durch Gerichtspräsident Jürg Santschi die von einem der Abnehmer genannte Menge in Abrede. Hier hakte der amtliche Verteidiger Lorenz Hirni ein: «Erfahrungsgemäss belasten die Drogenkäufer die Verkäufer gerne mit einer grösseren als der tatsächlich gekauften Menge», argumentierte er. Demgegenüber hielt Staatsanwältin Barbara Baumgartner die Aussagen des Abnehmers für glaubwürdig und sprach von einer Schutzbehauptung des Angeklagten. Mit Ausweisen des Bruders Zudem machte sich der Kosovare der Fälschung von Ausweisen schuldig. Zur Täuschung verwendete er den jugoslawischen Pass und den deutschen Führerausweis seines Bruders. Im Weiteren verstiess der Beschuldigte vom Dezember 2006 bis im Juni 2010 mehrfach gegen das Ausländergesetz. Er verletzte die Einreisebestimmungen, weil er mehrfach ohne Visum in die Schweiz kam und sich hier rechtswidrig aufhielt. Ins gleiche Kapitel gehören unbewilligte Erwerbstätigkeit (Schwarzarbeit). Zu guter Letzt wurde er im Juni des letzten Jahres beim Führen eines Personenwagens unter Drogeneinfluss erwischt. Bei dieser Routinekontrolle schnappte die Falle zu. Wegen Fluchtgefahr sitzt der Beschuldigte seither in Untersuchungshaft. Widersprüchliche Aussagen Die Staatsanwältin betrachtete die Drogendelikte als schwere Vergehen und forderte eine teilbedingte Freiheitsstrafe von 22 Monaten, 11 davon vollziehbar. Zudem beantragte sie, eine Busse von 200 Franken auszusprechen und die Verfahrenskosten dem Beschuldigten zu überbinden. Auch der Verteidiger betrachtete die Drogendelikte als Hauptanklagepunkt. Mit Rücksicht auf die widersprüchlichen Aussagen von Verkäufer und einem der Käufer in Bezug auf die Menge erachtete er eine teilbedingte Freiheitsstrafe von maximal 15 Monaten, 7 davon vollziehbar, als angemessen. Das Urteil: Von den 20 Monaten Freiheitsstrafe sprach Gerichtspräsident Santschi 10 Monate bedingt mit einer Probezeit von 4 Jahren aus. Die Untersuchungshaft von 268 Tagen wird angerechnet. Damit käme der Kosovare bereits im nächsten Monat auf freien Fuss. Käme, wenn er nicht an Deutschland ausgeliefert würde, weil er dort auch noch einiges auf dem Kerbholz hat. Er wurde zu 200 Franken Busse verknurrt und hat die Verfahrenskosten von 5200 Franken zu tragen.Hans Kopp >
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