Regierungsrat will keine Schnellrichter gegen Hooligans
Der Berner Regierungsrat will keine Schnellrichter in den Fussball- und Eishockeystadien. Damit reagiert er auf eine Interpellation von Anne-Caroline Graber, die wirksamere Massnahmen forderte.

Das bewährte Strafrechtssystem solle nicht aufgrund von «Sonderereignissen» beeinträchtigt werden, schreibt die Berner Regierung in der Antwort auf einen Parlamentsvorstoss. Sie lehnt daher Schnellrichter in den Fussball- und Eishockeystadien ab.
Die Interpellantin Anne-Caroline Graber (SVP/La Neuveville) hatte sich nach den Ausschreitungen am Cupfinal vom 21. April 2014 erkundigt, ob die Regierung eine Neuverhandlung des verschärften Hooligan-Konkordats in Betracht ziehe. Offenbar brauche es wirksamere Massnahmen wie die Einführung von Schnellrichtern vor Ort.
Der Regierungsrat widerspricht Graber in seiner am Montag publizierten Antwort. Das verschärfte Konkordat sei erst gerade vom Volk gutgeheissen worden. Dank der neuen Bestimmungen habe die Stadt Bern im April immerhin ein Aufeinandertreffen von Basler und Zürcher Fans verhindern können.
Ausschreitungen durch Zürcher gab es trotzdem. Für die Regierung ist es aber zu früh, nur anhand des Cupfinals eine Analyse zu erstellen. Weitere Erfahrungen seien in der laufenden Saison zu sammeln. Eine Neuverhandlung des Konkordats «würde erst Sinn machen, wenn sich zeigen sollte, dass die verfügbaren Möglichkeiten keine Wirkung erzielen».
Standardmässige Schnellverfahren wären schon nach geltendem Recht «grundsätzlich einführbar», schreibt der Regierungsrat weiter. Das hatte er schon 2011 betont. Trotzdem überwies der Grosse Rat damals eine Motion für Schnellrichter unter anderem gegen Demonstranten und Hooligans.
Der Motionär Philipp Müller (FDP) erwartet nach wie vor, dass seine Forderung umgesetzt wird, wie er am Montag in einer Stellungnahme betonte. Sein Vorstoss sei ja seinerzeit mit grossem Mehr überwiesen worden.
SDA/lub
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