Revision Berner KantonsverfassungRegierungsrat will in Krisenzeiten Notverordnungen selbst erlassen
Die Regierung will nicht, dass der Grosse Rat eigenständig Notverordnungen erlassen kann. Sie befürchtet, dass sich Behörden gegenseitig blockieren könnten.

Der Regierungsrat will in Krisensituationen das Heft selber in der Hand behalten und seine Macht nur beschränkt mit dem Parlament teilen. Insbesondere soll der Grosse Rat nicht selber Notverordnungen erlassen können.
Erhielte das Kantonsparlament parallel zur Regierung diese Kompetenz, bestünde die Gefahr, dass sich Exekutive und Legislative in einer Krisensituation gegenseitig blockieren könnten. Das schreibt der Regierungsrat in seiner Vernehmlassungsantwort zur Teilrevision der Kantonsverfassung und der Grossratsgesetzgebung.
Es gelte unbedingt zu verhindern, dass sich zwei Behörden aufgrund eines Kompetenzkonflikts in einer Krisensituation auseinanderdividierten. Dadurch würde das in einer Krise entscheidende Vertrauen der Bevölkerung in den Staat empfindlich geschwächt.
Während der Corona-Pandemie war im Parlament der Wunsch aufgekommen, in Krisensituationen stärker mitwirken zu können. Das kann der Regierungsrat «gut nachvollziehen», wie er weiter schreibt. Er verschliesse sich daher auch gewissen Verbesserungen und gezielten Massnahmen nicht.
SDA/ske
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