Regierungsrat will an SKOS-Richtlinien festhalten
Der Kanton Bern will an den SKOS-Richtlinien für die Bemessung von Sozialhilfeleistungen festhalten. Der Regierungsrat lehnt einen Vorstoss ab, der die Sozialhilfe per Gesetz um zehn Prozent kürzen will.

Grossrat Ueli Studer (SVP/Köniz) begründet seinen Vorstoss unter anderem mit der schlechten finanziellen Lage des Kantons. Auf der Suche nach Sparmöglichkeiten dürfe es keine Tabus geben. Auch die individuelle Sozialhilfe müsse kritisch überprüft werden.
Dies sei aber nicht möglich, solange die sogenannten SKOS-Richtlinien vorbehaltlos verbindlich erklärt blieben, moniert Studer.
Diese Richtlinien werden von der Schweizerischen Konferenz für Sozialhilfe erarbeitet. Sie existieren bereits seit rund 50 Jahren und werden immer wieder angepasst. Sie dienen Kantonen und Gemeinden als Instrument, um die Sozialhilfe schweizweit zu harmonisieren und so eine rechtsgleiche Behandlung zu garantieren.
Mit der Übernahme der SKOS-Richtlinien delegiere der Kanton Bern einen wichtigen und zunehmend teuren Bereich der kantonalen Politik an einen privaten Fachverband ab, kritisiert Studer in seinem Vorstoss.
Der Könizer SVP-Grossrat möchte deshalb, dass die Sozialhilfeleistungen im Kanton rund zehn Prozent unter den SKOS-Ansätzen liegen. Es brauche mehr Anreize, um von der Sozialhilfe wegkommen zu wollen.
Schon viel getan
Der Regierungsrat gibt in seiner am Montag publizierten schriftlichen Antwort zu bedenken, dass in der Sozialhilfe bereits viele Massnahmen umgesetzt worden seien. Die Regierung nennt unter anderem Leistungskürzungen bei unkooperativem Verhalten, Sozialinspektoren und Testarbeitsplätze.
Eine Senkung beim Grundbedarf für den Lebensunterhalt lehnt der Regierungsrat ab. Denn dann könnte der Kanton Bern mit Bundesrecht in Konflikt kommen.
Eine Möglichkeit zur Senkung sieht die Berner Kantonsregierung einzig bei den sogenannten Integrationszulagen. Hier bewege sich der Kanton im oberen Teil der Bandbreite und eine Senkung von zehn Prozent sei möglich, solange die SKOS-Richtlinien nicht unterschritten würden.
Das Berner Kantonsparlament, der Grosse Rat, wird den Vorstoss voraussichtlich im Juni behandeln.
Keine Lösung für finanzielle Probleme des Kantons
Die Berner Konferenz für Sozialhilfe, Kindes- und Erwachsenenschutz (BKSE) wehrte sich am Montag in einer Mitteilung gegen die von Studer vorgeschlagene Kürzung. Damit würden die falschen Menschen getroffen.
Gemäss BKSE erhält eine Einzelperson für ihren Lebensunterhalt 977 Franken pro Monat Sozialhilfe. Zusätzlich werden ihr Miete und Krankenkassenprämien vergütet und je nach Integrationsbemühungen oder Erwerbstätigkeit erhält sie eine Integrationszulage oder einen Einkommensfreibetrag.
Eine generelle Kürzung würde dem verfassungsrechtlichen Anrecht auf ein menschenwürdiges Dasein widersprechen, hält die BKSE fest. «Über längere Zeit hinweg ist es für eine Einzelperson mit 32 Franken pro Tag nicht möglich, alle Lebenshaltungskosten zu decken und noch bescheiden am sozialen Leben teilzunehmen», sagt BKSE-Präsident Adrian Vonrüti.
Die finanziellen Probleme des Kantons liessen sich nicht lösen, indem man den Ärmsten noch weniger gebe.
SDA/mas
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