Munitionslager MitholzRegierungsrat setzt sich für Wiederbesiedlung ein
Der Regierungsrat stimmt den planungsrechtlichen Grundlagen für die Räumung des ehemaligen Munitionslagers zu und pocht darauf, dass das Gebiet nach der Räumung wieder benutzbar wird.

Grundsätzliche Zustimmung mit «spezifischen Anpassungen». So lässt sich die Mitteilung des Berner Regierungsrats zu den Plänen des Bundes zur Räumung des Munitionslagers Mitholz zusammenfassen, die er am Donnerstagmorgen verschickt hat. Hintergrund ist das «Objektblatt», das das Departement Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) dazu im Sachplan Militär erarbeitet und den betroffenen Gemeinden zur Mitwirkung unterbreitet hat. Darin wird aufgezeigt, wie die Räumung des Munitionslagers in den nächsten Jahren vorbereitet und durchgeführt werden soll.
«Der Kanton wie auch die Gemeinden Kandergrund, Kandersteg und Frutigen stimmen dem Objektblatt im Grundsatz zu», heisst es nun abschliessend in der Mitteilung des Regierungsrats. «Der Regierungsrat anerkennt, dass das VBS die wesentlichen Punkte aufgenommen hat, die im bisherigen Prozess definiert wurden.» Das Gesamtkonzept sehe die vollständige Entfernung der Munitionsrückstände sowie vorbereitende bauliche Schutzmassnahmen an Schiene und Strasse vor. Die betroffene Bevölkerung werde unterstützt und entschädigt.
Rückbau der Schutzgalerie
Doch der Regierungsrat hält noch einmal fest, dass die Interessen der direkt betroffenen Bevölkerung von Mitholz im Zentrum der Arbeiten aller involvierter Stellen von Bund und Kanton stehen müssten. Deshalb sei es wichtig, dass auch der Abschluss des Räumungsprojekts, die Wiedernutzbarmachung des betroffenen Gebiets sowie die künftige Besiedelung verbindlich festgehalten würden.
«Die Schutzbauten für die Bahn sind wegen der baulichen Auswirkungen vor Ort nicht unumstritten», schreibt der Regierungsrat, der die vorgesehenen Schutzmassnahmen befürwortet, um den Betrieb der Bahnlinie Spiez–Lötschberg–Brig während der Räumungsarbeiten sicherzustellen. Es sei für ihn aber wichtig, dass die Schutzgalerie für die Bahn nach Abschluss der Räumung wieder zurückgebaut werde.
Knackpunkt Steinbruch
Zentral für den Regierungsrat ist auch die «sorgfältige und sachgerechte Nutzung des Steinbruchs Mitholz». Die lokalen, regionalen und kantonalen Interessen seien zu berücksichtigen, heisst es. Im Verlauf des Räumungsprojekts müsse ein Materialbewirtschaftungskonzept erstellt werden.
Schliesslich nimmt der Regierungsrat erfreut zur Kenntnis, dass im Grundsatz auch die betroffene Gemeinde Kandergrund dem Vorgehen zustimme und von den beiden Nachbargemeinden Frutigen und Kandersteg keine Vorbehalte bestünden.
PD/JEZ
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