Ritzte er die Kollegialität?Regierungsrat Neuhaus hat einen Wolf-Leserbrief geschrieben
Darf ein Regierungsmitglied mit seiner privaten Meinung an die Öffentlichkeit treten? Christoph Neuhaus sagt ja, ein Politologe findet das «nur schwer vereinbar» mit dem Amt.

Der Berner Verkehrsdirektor Christoph Neuhaus (hinten) streckt den Kopf als Privatperson an die Öffentlichkeit.
Foto: Raphael Moser
Das Thema Wolf polarisiert, doch darum geht es hier gar nicht. Es geht auch nicht primär darum, dass Regierungsrat Christoph Neuhaus als Privatperson eine Meinung zum Wolf hat, die sich irgendwo zwischen bedingungslosem Abschuss und hoch gewichtetem Artenschutz bewegt. Stattdessen geht es um das Kollegialitätsprinzip und die Rolle, die Magistratspersonen in der Öffentlichkeit spielen.