Regierung verzichtet auf Rassenliste
HundegesetzJetzt bekommt der Kanton Bern ein eigenes Hundegesetz. Geregelt werden die Pflichten der Hundehalter, repressive Massnahmen in Problemfällen und die Hundetaxe in den Gemeinden.
Hunde, deren Besitzer die Hundetaxe nicht bezahlen, dürfen schon bald nicht mehr getötet werden. Selbst wenn es kaum je zu dieser drastischen Massnahme kam, soll das 100-jährige Gesetz über die Hundetaxe nun aufgehoben werden. Dies sieht das neue Hundegesetz des Kantons Bern vor, das der Regierungsrat jetzt in die Vernehmlassung schickt. Das Gesetz ist die Folge des Neins des Nationalrates zu einem einheitlichen Schweizer Hundegesetz. Alle Hundehalterinnen und -halter müssen neu künftig obligatorisch über eine Haftpflichtversicherung verfügen und sich an grundlegende Pflichten halten. Etwa jene, dass ein Hund jederzeit unter Kontrolle gehalten werden kann. Volkswirtschaftsdirektor Andreas Rickenbacher (SP) ist überzeugt, dass die überwiegende Mehrheit der Hundehalter diese Vorschriften bereits heute einhält. Verstärkt werden mit dem neuen Hundegesetz die repressiven Massnahmen bei Problemfällen. Der generelle Leinen- oder Maulkorbzwang sowie als Ultima Ratio die Einschläferung eines Hundes können neu nicht mehr erst dann verfügt werden, wenn es zu einer Beissattacke oder einem übermässigen Aggressionsverhalten kam, sondern bereits, wenn ein Halter die Sicherheit nicht garantieren kann. Verzichten will der Regierungsrat jedoch auf eine Rassenliste. Anders im Nachbarkanton Wallis. Dort gilt seit 1.Januar 2006 ein Verbot von Hunderassen, die als Kampfhunde eingestuft wurden: Pitbull-Terrier, American Staffordshire-Terrier, Staffordshire-Bullterrier, Bullterrier, Dobermann, Argentinische Dogge, Fila Brasileiro, Rottweiler, Mastiff, Spanischer Mastiff, Neapolitan Mastiff, Tosa und Kreuzungen aus diesen Rassen. Jeder Vorfall wird untersucht Die Statistiken über Vorfälle mit Hunden zeigten, erklärte Regierungsrat Rickenbacher, dass es zu vielen Vorfällen mit Mischlingen gekommen sei, «die keiner Rassenliste zuzuordnen sind». Selbst wenn man den Pitbull verbiete, könne ein Deutscher Schäfer zubeissen. Die Rassenliste sei, so Rickenbacher, nur eine Scheinlösung, die dazu führe, «dass die Bevölkerung sich in falscher Sicherheit wiegt». Im Kanton Bern gilt eine andere Praxis: Nach jedem Vorfall mit einem Hund muss dieser der Polizei oder der Gemeinde gemeldet werden. Unabhängig von der Rasse werden Hunde dann abgeklärt, Verhaltenstests durchgeführt und nötigenfalls Massnahmen wie die Einschläferung verfügt. Neu geregelt wird zudem die Hundetaxe. Gemeinden können eine Hundesteuer einfordern und auch deren Höhe autonom festsetzen. Mit diesen Einnahmen finanzieren Gemeinden den Unterhalt von Robidogs. Das Hundegesetz befindet sich bis 8.September in der Vernehmlassung. Die Unterlagen sind verfügbar unter www.be.ch/vernehmlassungen. Urs Egli >
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