Regierung untersagt Amtsräume in privaten Pfarrwohnungen
Amtsräume in privaten Pfarrwohnungen sind nicht zulässig. Diesen Grundsatz hat der Berner Regierungsrat in einer Verordnung zum revidierten Kirchengesetz verankert, wie der Kanton Bern am Donnerstag mitteilte.
Amtsräume in privaten Pfarrwohnungen sind nicht zulässig. Das hat der Berner Regierungsrat am Donnerstag entschieden.
Gemäss dem seit 2012 geltenden Gesetz müssen die Kirchgemeinden Büro- und Besprechungsräume zur Verfügung stellen, wenn Geistliche von der Dienstwohnungspflicht befreit sind. Doch in der Praxis zahlen einzelne Kirchgemeinden den Pfarrern weiterhin Entschädigungen für die Benützung von Amtsräumen in Privatwohnungen.
Das sei nicht zulässig, betont der Regierungsrat. Die Verordnung beseitige nun allfällige Rechtsunsicherheiten.
SDA/js
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