Regeln für die Fahrenden
Fahrende dürfen sich nur nach Anmeldung und gegen ein Depot auf öffentlichem Boden aufhalten. So will es das neue Kallnacher Polizeireglement.

Die Gemeindeversammlung Kallnach hat das neue Polizeireglement ohne Gegenstimme genehmigt. Das Reglement sei auch wegen der Probleme mit den Fahrenden ausgearbeitet worden, sagte der zuständige Gemeinderat Urs Sahli (SVP).
Demnach dürfen sich Fahrende nur nach Voranmeldung, dem Bezahlen eines Depots (250 Franken pro Wohneinheit) und maximal fünf Tagen auf öffentlichem Grund aufhalten. Privatpersonen, die Fahrenden ihr Grundstück zur Verfügung stellen, können für allfällige Schäden oder Verunreinigungen bis zu einem Maximalbetrag von 10'000 Franken haftbar gemacht werden.
Im Polizeireglement ist ebenfalls festgehalten, dass die Gemeinden an neuralgischen, öffentlichen Orten eine Videoüberwachung installieren kann.
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