Reformierte verteidigen Kirchenasyl
Für die Reformierten Kirchen Bern-Jura-Solothurn braucht es die Möglichkeit zum Kirchenasyl. Jedoch nur als letzten Ausweg. Das schreibt sie in einem Positionspapier. Der Fall in Belp hat die Debatte angestossen.

Die Reformierten Kirchen Bern-Jura-Solothurn wollen an der Möglichkeit des Kirchenasyls festhalten. Die Aufnahme von schutzsuchenden Menschen in kirchlichen Räumen sei ein Appell an die staatlichen Behörden, in einem konkreten Fall ihre Entscheide zu überprüfen.
Das schreibt der Synodalrat in einem am Dienstag publizierten Positionspapier. Er macht zugleich deutlich, dass Kirchenasyl als Ultima Ratio eine Ausnahme bleiben müsse. Das Instrument dürfe nicht durch leichtfertige Anwendung seiner Wirkung beraubt werden.
Für Diskussion hatte zuletzt das Kirchenasyl von Belp gesorgt. Eine eritreische Mutter und ihr achtjähriger Sohn fanden Unterschlupf in Räumlichkeiten der reformierten Kirche und wurden so vor der Ausschaffung nach Italien gemäss Dublin-Abkommen bewahrt. Der Bund hat den Ausschaffungsentscheid mittlerweile zurückgenommen.
Der Synodalrat erinnert daran, dass es im modernen Rechtssaat kein Kirchenasyl nach mittelalterlichem Vorbild mehr gebe. «Kirchliche Räume können keine rechtsfreien Orte sein.»
Die Kirchenverfassung lege aber fest, dass das Wort Gottes für alle Bereiche des öffentlichen Lebens gelte. Die reformierte Kirche bekämpfe alles Unrecht, jede geistige Not und ihre Ursachen. Vor diesem Hintergrund sei das Kirchenasyl zu sehen. Es ermögliche, den Dialog mit den Behörden in einem konkreten Fall nochmals zu führen.
Checkliste
Mit dem Kirchenasyl übernehme die Kirchgemeinde eine grosse Verantwortung, betont der Synodalrat - einerseits gegenüber den Schutzsuchenden, anderseits gegenüber den Mitgliedern der Gemeinde. In einer Checkliste macht der Synodalrat deutlich, dass eine sorgfältige Planung und Vorbereitung unabdingbar seien.
Das Dossier müsse durch erfahrene Juristen überprüft, Lösungen müssten im Dialog mit den Behörden gesucht werden. Der Kirchgemeinderat und die Mitarbeiter müssten die Aktion gemeinsam tragen. Aufgaben und Verantwortlichkeiten seien vorgängig zu klären.
pd/mbu
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