Reform des EU-Urheberrechts nimmt wichtige Hürde
Die EU-Staaten einigten sich am späten Freitagabend mehrheitlich auf einen Kompromiss. Über diesen soll in der kommenden Woche das Europaparlament verhandeln.

Dies berichteten in der Nacht auf Samstag mehrere EU-Diplomaten in Brüssel. Die Verhandlungen seien für kommenden Dienstag vorgesehen, sagte eine Diplomatin. Grundlage der Einigung war ein Kompromiss zwischen Deutschland und Frankreich, den beide Länder vor wenigen Tagen erzielt hatten. 20 Länder stimmten am Freitag dafür, 7 dagegen und eines enthielt sich. Es gab nur leichte Änderungen.
Grundsätzlich soll die Copyright-Reform das EU-Urheberrecht ans digitale Zeitalter anpassen. Durch Artikel 13 sollen auch Plattformen wie YouTube stärker in die Pflicht genommen werden, damit weniger urheberrechtlich geschützte Werke ohne Erlaubnis im Netz landen. Ausserdem steht das Leistungsschutzrecht für Presseverleger im Fokus. Nachrichten-Suchmaschinen wie Google News sollen danach nicht mehr wie bisher ohne Weiteres Überschriften oder Ausschnitte von Pressetexten in ihren Ergebnissen anzeigen dürfen. Sie bräuchten eine Erlaubnis der Verlage und müssten gegebenenfalls dafür zahlen.
Die Einigung zwischen Deutschland und Frankreich sieht vor, dass Plattformen, die jünger als drei Jahre sind, einen Jahresumsatz von weniger als zehn Millionen Euro haben und unter fünf Millionen Nutzer im Monat, von Artikel 13 ausgenommen werden. Falls sich die EU-Staaten in der kommenden Woche mit dem Europaparlament einigen, könnte die Reform noch vor der Europawahl Ende Mai gelingen. Das Parlament hatte allerdings schon Bedenken gegen den deutsch-französischen Kompromiss geäussert.
SDA
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