RBS-Depot: Gemeinde gelangt ans Bundesgericht
Die Gemeinde Bätterkinden ist mit dem Richtplaneintrag für das RBS-Depot nicht einverstanden. Sie hat Beschwerde beim Bundesgericht eingereicht.

Der Regionalverkehr Bern-Solothurn (RBS) plant am Standort Leimgrube neben der Kartoffelzentrale beim Bahnhof Bätterkinden den Bau eines neuen Depots. Auf Antrag des RBS wurde dieser Standort Ende vergangenen Jahres im kantonalen Richtplan eingetragen.
Aus Sicht des Gemeinderates weist die Standortevaluation des RBS jedoch Mängel auf. Er hat deshalb beim Bundesgericht Beschwerde gegen den Richtplaneintrag eingereicht, wie er am Dienstag mitteilte.
Mit dem Eintrag des Depotstandortes Leimgrube im kantonalen Richtplan werde der Gemeinde verunmöglicht, das gut gelegene Areal beim Bahnhof zukünftig zu entwickeln. Der Richtplaneintrag basiere zudem auf falschen Annahmen, schreibt die Exekutive weiter. So wurde etwa das Erstellen einer zusätzlichen Bahndienstfläche neben dem eigentlich vorgesehenen Depotgebäude und den Abstellflächen erst zum Schluss des laufenden Verfahrens in die Planung integriert.
RBS-Mediensprecherin Fabienne Thommen bestreitet diesen Vorwurf: Schon im Richtplanantrag vom Sommer 2016 sei die Verlegung des bestehenden Bahndienstes hinter das geplante Depot explizit erwähnt worden. Das sei auch in der Projektbegleitgruppe ausführlich diskutiert worden, sagt sie weiter. Die Gemeinde ist genauso wie Anwohner in dieser Gruppe vertreten.
Die Exekutive bemängelt weitere Punkte: Die mit dem Bahndienst verbundenen Gleisunterhaltsarbeiten müssten grösstenteils nachts ausgeführt werden, was unweigerlich zu weiteren Lärmemissionen auf die benachbarten Wohngebiete führe. Dies sei in der Standortevaluation nicht berücksichtigt worden. Die RBS-Sprecherin bestätigt zwar, dass Unterhaltsarbeiten nachts ausgeführt werden müssen.
«Dies ist jedoch heute bereits der Fall. Der Bahndienst besteht schon seit hundert Jahren am Bahnhof Bätterkinden.» Neu soll er zum Schutz der Anwohner möglichst weit weg von den angrenzenden Wohnhäusern hinter dem Depot platziert werden. «Dadurch entstehen in der Regel lediglich eine etwas längere Weg- und Zufahrt zum Bahndienst», so Thommen.
Schliesslich stört den Gemeinderat auch das Argument, der Kulturlandverlust könne gegenüber anderen potenziellen Standorten minimiert werden. Dass das Gebiet Leimgrube zumindest teilweise bereits der Bauzone zugewiesen sei, zeige auf, dass der Richtplaneintrag auf falschen Annahmen basiere. Die Anlage werde vollumfänglich auf Kulturland zu liegen kommen.
Der Gemeinderat hat den Eindruck, dass das ganze Auswahlverfahren lediglich dazu gedient habe, den aus betrieblicher Sicht des RBS besten Standort zu legitimieren. Bei der Standortauswahl seien andere Interessen nicht oder nur ungenügend berücksichtigt worden. Der Gemeinderat beantragt dem Bundesgericht nun, den Eintrag des Standortes im kantonalen Richtplan aufzuheben.
Im kantonalen Recht gibt es allerdings gar kein Rechtsmittel dafür, einen Richtplan anzufechten. Laut Daniel Wachter, Vorsteher des Amts für Gemeinden und Raumordnung, gibt es aber die Möglichkeit, öffentlich-rechtliche Entscheide beim Bundesgericht anzufechten. «Eine Beschwerde ist somit nicht ausgeschlossen. Es hängt von den Argumenten der Gemeinde ab, ob das Bundesgericht darauf eintritt oder nicht», erklärt Wachter.
Unabhängig davon werde der RBS die Planung weiter vorantreiben und abwarten, was das Bundesgericht entscheide, erklärt dazu Fabienne Thommen.
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