Raser von Schönenwerd bleiben in Haft
Zwei der Angeklagten im Raserunfall von Schönenwerd befinden sich bis auf weiteres in Haft, da sie erneut Verkehrsregeln verletzt haben sollen. Das Urteil gegen die drei Autoraser wird nächsten Mittwoch erwartet.
Zwei Angeklagte im Prozess wegen des tödlichen Raserunfalls von Schönenwerd SO sollen bis auf weiteres in Haft bleiben. Die Staatsanwaltschaft Solothurn hat für die beiden 20- Jährigen Sicherheitshaft beantragt. Sie sollen die Verkehrsregeln erneut schwer verletzt haben.
Die Staatsanwaltschaft begründe die Anträge mit Fortsetzungsgefahr, sagte Oberstaatsanwalt Felix Bänziger am Dienstag auf Anfrage der Nachrichtenagentur SDA. Er bestätigte einen entsprechenden Bericht des Regionaljournals Aargau/Solothurn von «Schweizer Radio DRS».
Dritter Angeklagter auf freiem Fuss
Die beiden Angeklagten waren Ende September währenden des laufenden Prozesses festgenommen worden. Einer der Männer soll trotz Führerausweisentzugs wieder am Steuer gesessen haben. Der andere Angeklagte war in Trimbach SO als Beifahrer an einem illegalen Autorennen beteiligt.
Das kantonale Haftgericht hatte eine Untersuchungshaft von mindestens jeweils einem Monat angeordnet. Diese U-Haft läuft am 23. Oktober ab. Der dritte Angeklagte im Raserprozess befindet sich auf freiem Fuss.
Verlängerung der U-Haft abgelehnt
In Untersuchungshaft befinden sich derzeit noch drei weitere junge Männer, die im Zusammenhang mit dem illegalen Autorennen Ende September festgenommen wurden.
Das Haftgericht habe die Gesuche für eine Verlängerung dieser U- Haft abgelehnt, sagte Bänziger. Die drei Personen, die im Raserprozess nicht angeklagt sind, werden gemäss Bänziger «voraussichtlich nächstens freigelassen».
Urteile nächste Woche
Das Amtsgericht Olten-Gösgen wird die Urteile gegen die drei Autoraser am Mittwoch kommender Woche eröffnen. Die Staatsanwaltschaft fordert für den Hauptangeklagten wegen vorsätzlicher Tötung eine Freiheitsstrafe von acht Jahren.
Für die zwei weiteren 20-Jährigen verlangt die Staatsanwaltschaft ebenfalls wegen vorsätzlicher Tötung eine Freiheitsstrafe von je sieben Jahren. Die Verteidigung will für den Hauptangeklagten eine bedingte Freiheitsstrafe von 12 Monaten, für die beiden anderen Männer Freisprüche.
Beim Raserunfall in der Nacht auf den 8. November 2008 war eine 21-jährige Schweizerin ums Leben gekommen. Sie sass auf dem Rücksitz eines korrekt fahrenden Autos, in welches das vorderste der drei Raserautos hineinfuhr. Ein heute 61-jähriger Mann und seine 64- jährige Ehefrau wurden verletzt.
SDA/ske
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