Raser muss 6 Monate absitzen
12 Monate Freiheitsstrafe für einen Raser, der Fussgänger gefährdet hatte: Dieses Urteil fällte gestern Einzelrichter Raphael Lanz.

«Obwohl der Sachverhalt klar ist, ist es doch ein komplexer Fall», entschuldigte sich gestern Gerichtspräsident Raphael Lanz bei den Anwesenden im Gerichtssaal, als er zu später Stunde das Urteil bekannt gab. Was war geschehen? Am 15.November wollte die Polizei einen Autofahrer kontrollieren, der ihr wegen seiner unkorrekten Fahrweise aufgefallen war. Anstatt anzuhalten, flüchtete der Fahrer, und die Polizei jagte ihm hinterher durch die Schwäbisstrasse. Dann ging die Fahrt via Bernstrasse in die Kyburgstrasse und durch die Marktgasse zum Berntorkreisel zurück. Kurz vorher verlor die Polizei den Raser, doch Fussgänger zeigten der Polizei den Weg zum Stuckikreisel. Die beiden Fahrzeuge fuhren viel zu schnell, doch der VW-Golf des Rasers meisterte die Kurven schneller als die Polizei.
Viel zu schnell gefahren
Heute ist der Fahrer des VW nicht mehr stolz auf diese Leistung. Vor Gericht stand er gestern wegen einer Anzeige, in der ihm der Vorwurf «Gefährdung des Lebens» gemacht wird. Zeugen der Horrorfahrt sagten gestern aus, wie sie sich in Sicherheit hätten bringen müssen. Ein Ehepaar, erschreckt durch die Sirene des Polizeiautos, sah den VW auf sich zukommen und suchte Deckung beim Eingang des Modehauses Wartmann. Ein Mann, der an der Ecke Marktgasse/Untere Hauptgasse gerade die Strasse überqueren wollte, rettete sich gerade noch rechtzeitig aufs Trottoir. Die Polizisten, die den Raser verfolgt hatten, sagten aus, auf der Bernstrasse habe die Geschwindigkeit des Polizeiautos etwa 150 Stundenkilometer betragen. In der Innenstadt hat man keine genauen Angaben, weil die Polizei nicht mehr nahe genug am Fluchtauto dran war. Die Zeugen sagten jedoch: «Sicher fast hundert.»
Gefährdung des Lebens?
Um jemanden wegen Gefährdung des Lebens verurteilen zu können, muss die Lebensgefahr konkret erwiesen sein, oder es muss eine hohe Wahrscheinlichkeit gegeben sein. Der Verteidiger des Angeschuldigten verneinte in beiden Fällen, dass eine konkrete Gefährdung bestanden habe. Der Fahrer habe das Auto beherrscht, es sei nicht seitwärts ausgebrochen. Einzelrichter Lanz beurteilte die Situation differenziert. Beim Ehepaar, das sich in Sicherheit gebracht habe, habe die Gefährdung nicht eindeutig bestanden. Anders aber die Situation des Mannes auf dem Fussgängerstreifen. Wäre dieser nicht sofort weggesprungen, so wäre es zur Kollision gekommen.
Bei den damals herrschenden Verhältnissen hätte der VW niemals anhalten können. Wer so durch die Stadt fahre, handle skrupellos. Der Grund dafür: Der Angeschuldigte wollte sich der Polizeikontrolle entziehen. Er war alkoholisert und fuhr ohne Ausweis, dieser war ihm für zwei Monate entzogen worden.
Nichts gelernt?
Einzelrichter Lanz verurteilte den 28-jährigen Mann aus der Region Thun zu einer teilbedingten Freiheitsstrafe von 12 Monaten. 6 Monate muss der Mann absitzen, die andern 6 werden aufgeschoben, die Probezeit beträgt drei Jahre. Die diversen Vorstrafen haben zu diesem Urteil geführt. «Nur so bekommt der Mann sein Problem in den Griff, denn die bisherigen, bedingten Strafen konnten die Rückfälle nicht verhindern», so Lanz.
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