Punkt für Punkt: So verändert Obamas Reform den Finanzmarkt
Der Senat hat einem umfassenden Gesetzentwurf zur verstärkten Kontrolle der Banken verabschiedet. Wie sieht die Reform im Detail aus?

Der US-Senat hat in der Nacht auf Freitag der grössten Finanzmarktreform seit Jahrzehnten zugestimmt. Nun muss das Gesetz noch mit einem Entwurf des Repräsentantenhauses in Einklang gebracht werden, bevor US-Präsident Barack Obama es mit seiner Unterschrift in Kraft setzen kann.
Im Folgenden die wichtigsten Punkte der Senatsvorlage sowie die Unterschiede zur Version des Repräsentantenhauses:
Konkurs von Finanzkonzernen: Angeschlagene Grossbanken sollen künftig geordnet abgewickelt werden können. Behörden dürfen sie übernehmen und in eine Art Insolvenz führen. Es gibt aber keinen neuen Fonds über 50 Milliarden Dollar, um diesen Mechanismus zu finanzieren. Die Insolvenz soll durch Verkäufe von Unternehmensteilen oder Gebühren anderer grosser Institute finanziert werden.
Das Verfahren des Entwurfs aus dem Repräsentantenhauses ist einfacher gestrickt. Hier ist ein Fonds über 200 Milliarden Dollar vorgesehen.
Konsumentenschutz: Der Senat plant bei der Notenbank Fed eine Behörde, die Konsumenten vor Halsabschneiderei bei Immobilienkrediten und Kreditkarten schützt.
Das Repräsentantenhaus will eine von der Fed unabhängige Behörde und mehr Unternehmen als der Senat per Ausnahmegenehmigung von der Kontrolle durch die Behörde befreien.
Bankenaufsicht: Der Senat sieht eine moderate Überarbeitung des derzeitigen Flickenteppichs bei der Bankenaufsicht vor. Dabei soll die Fed weiter grössere Banken mit einer Bilanzsumme von mindestens 50 Milliarden Dollar überwachen. Landesweit aktive Banken mit einer Bilanzsumme unter 50 Milliarden Dollar bleiben ebenfalls unter Fed-Aufsicht. Der Einlagensicherungsfonds (FDIC) würde die Aufsicht über alle Sparkassen übernehmen. Die Sparkassen-Aufsicht OTS soll schliessen.
Hier gibt es nur noch wenig Differenzen zum Entwurf des Repräsentantenhauses, der ebenfalls das Ende der OTS vorsieht und Fed sowie FDIC weiter die Bankenaufsicht überlässt.
Verbot des Eigenhandels: Der Senat hat die sogenannte «Volcker-Regel» - das Eigenhandel- Verbot für Banken zur Reduzierung des Geschäftsrisikos - in einer abgeschwächten Version beschlossen. Die Aufsichtsbehörden sollen selbst die genauen Regeln festlegen.
Im Entwurf des Repräsentantenhauses ist keine «Volcker-Regel» enthalten.
Derivate: Der grösste Teil des Derivate-Handels soll auf Börsen, andere elektronische Plattformen oder zumindest Abwicklungshäuser gezwungen werden. Der Senat akzeptierte auch einen umstrittenen Vorschlag, wonach die Banken ihr lukratives Swap-Geschäft auslagern müssen.
Auch das Repräsentantenhaus will eine Regulierung der Derivate. Es will eine grössere Zahl von Instituten von der Pflicht zu zentralen Clearingstellen freistellen und sieht keine Abspaltung des Swap-Geschäfts vor.
Rat für systemische Risiken: Der Senat hat sich für einen neunköpfigen Rat der Aufsichtsbehörden entschieden, der unter Vorsitz des Finanzministers über systemische Risiken im Finanzsystem wacht.
Der Entwurf des Repräsentantenhauses hierzu ist ähnlich, gibt der Fed jedoch mehr Gewicht.
Hedge-Fonds: Hedge-Fonds mit einem Vermögen von über 100 Millionen Dollar in ihrem Portfolio müssten sich dem Senat zufolge bei der Regierung registrieren und ihre Bücher kontrollieren lassen. Ausgenommen davon wurden aber Wagniskapital-Fonds und private Beteiligungsgesellschaften.
Im Entwurf des Repräsentantenhauses liegt die Schwelle für die Registrierung bei 150 Millionen Dollar. Wagniskapital-Fonds müssen sich nur unter bestimmten Umständen registrieren lassen, dafür aber Off- Shore-Fonds vollständig.
SDA/jak
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